Weltkulturerbe Völklinger Hütte: Verpatzte Kündigung kostet rund 150.000 Euro

Ein Vorfall am Weltkulturerbe Völklinger Hütte hat es ins "Schwarzbuch" des Steuerzahler-Bundes "geschafft". Der Grund: ein Formfehler bei der Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers Manfred Baldauf. Der Schaden betrug rund 150.000 Euro.
Außenansicht vom Weltkulturerbe Völklinger Hütte. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Außenansicht vom Weltkulturerbe Völklinger Hütte. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Außenansicht vom Weltkulturerbe Völklinger Hütte. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Außenansicht vom Weltkulturerbe Völklinger Hütte. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk

Das aktuelle „Schwarzbuch“ des Steuerzahler-Bundes führt auch einen Vorfall am Weltkulturerbe Völklinger Hütte auf. Dabei geht es um einen Schaden von 150.000 Euro – wegen eines Formfehlers bei einer Kündigung.

Das war passiert

Dem ehemaligen Geschäftsführer Manfred Baldauf wurde zum 31. Juli 2015 gekündigt. Ein Bote sollte das Schreiben überbringen und von Baldauf ein Empfangsbekenntnis unterschreiben lassen. „Das Problem: Am Übergabetag wurde der Bote nach eigenen Angaben nicht zum Geschäftsführer vorgelassen„, heißt es im „Schwarzbuch“. Stattdessen nahm eine Mitarbeiterin die Kündigung entgegen.

Später kam es zu einem Rechtsstreit. Der ehemalige Geschäftsführer bestritt den ordentlichen wie fristgerechten Erhalt der Kündigung. In erster Instanz obsiegte Baldauf. 2019 kam es schließlich, im Zuge des zweitinstanzlichen Verfahrens, zu einem Vergleich.

150.000 Euro Schaden

Letztendlich kostete der Formfehler bei der Kündigung die Landesgesellschaft – und somit den Steuerzahler – rund 150.000 Euro. Laut „SR“ setzte das Gericht durch, dass Baldauf „noch 18 Monate Gehalt bis zu seinem 65. Lebensjahr zustehen“.

Verwendete Quellen:
„Schwarzbuch“ des Steuerzahler-Bundes
– Saarländischer Rundfunk