Zehntausende Deutsche dürfen bei Bundestagswahl nicht wählen, weil sie eine Behinderung haben

In Deutschland dürfen rund 85.000 Menschen nicht wählen, weil sie unter dauerhafter Vollbetreuung stehen. Viele Verbände und Politiker halten das Gesetz für diskriminierend.
Am 24. September ist Bundestagswahl - und 85.000 Deutsche dürfen nicht mitmachen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa-Bildfunk.
Am 24. September ist Bundestagswahl - und 85.000 Deutsche dürfen nicht mitmachen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa-Bildfunk.
Am 24. September ist Bundestagswahl - und 85.000 Deutsche dürfen nicht mitmachen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa-Bildfunk.
Am 24. September ist Bundestagswahl - und 85.000 Deutsche dürfen nicht mitmachen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa-Bildfunk.

Eigentlich ist die Regel klar: Wer in Deutschland das 18. Lebensjahr vollendet hat und Staatsbürger ist, darf wählen. Doch wenn am 24. September der neue Bundestag gewählt wird, müssen rund 85.000 erwachsene Deutsche draußen bleiben: Menschen mit Behinderung, die unter einer dauerhaften Vollbetreuung stehen, und schuldunfähige Straftäter, die sich in psychiatrischen Krankenhäusern befinden.

Deswegen gibt es seit langem Streit: Menschenrechtsorganisation­en und Sozialverbände, aber auch Politiker halten den Wahlrechtsausschluss für diskriminierend und fordern seine Streichung.

600 Menschen im Saarland betroffen
Im Saarland ist es eine vergleichsweise kleine Zahl, schätzungsweise 600 bis 650 Menschen, denen per Gericht ein Betreuer zur Seite gestellt ist. Dieser entscheidet für sie über alle Vermögens-, Wohnungs- oder Gesundheitsangelegenheiten. Das ist der Fall, wenn ein Mensch nicht in der Lage ist, die Dinge des alltäglichen Lebens eigenverantwortlich zu regeln. Darf aber diesen Menschen auch das Wahlrecht entzogen werden?

Wahlausschluss eine „Unmöglichkeit“
Für die Abschaffung des Paragraphen ist unter anderem der Bundesverband Lebenshilfe. Der saarländische Landeschef Bernhard Müller bezeichnet es als „Unmöglichkeit, Menschen mit kognitiver Einschränkung von der politischen Willensbildung auszuschließen“. Nicht alle Vollbetreuten seien geistig so beeinträchtigt, dass sie nicht in der Lage seien, politische Prozesse zu verfolgen. Viele wollten gerne teilhaben und wählen.

Könnten Betreuer Einfluss auf Wahlentscheidung nehmen?
Es gibt aber auch Bedenken: „Wenn erwachsene Menschen tatsächlich auf dem kognitiven Stand eines Kleinkindes sind und Wahlrecht haben, ist die Gefahr groß, dass andere Personen, etwa Familienmitglieder, für sie das Kreuzchen auf dem Wahlzettel machen“, warnt etwa Birgit Junker, Betreuungsrichterin und Leiterin des Amtsgerichts St. Wendel.

Im Saarland bleibt das Gesetz erstmal bestehen
In zwei Bundesländer wurde das Gesetz bereits für Landtags- und Kommunalwahlen abgeschafft: Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Rheinland-Pfalz und Berlin wollen nachziehen. Das Saarland bleibt zunächst bei der Regelung.

Mit Verwendung von SZ-Material (Iris Neu-Michalik).