Zu viel THC: Lidl ruft Cannabis-Produkte zurück – auch im Saarland

In mehreren Cannabis-Produkten eines tschechischen Herstellers wurde mehr THC nachgewiesen als zugelassen. Die Lebensmittel wurden bei "Lidl" verkauft, jetzt werden sie zurückgerufen.
Auch dieser Tee wird zurückgerufen. Foto: Lidl
Auch dieser Tee wird zurückgerufen. Foto: Lidl

Der Discounter „Lidl“ ruft wegen eines zu hohen Wirkstoffgehalts in hanfhaltigen Lebensmitteln Gebäck, Tee und Proteinriegel zurück. Betroffen seien die folgenden Waren des tschechischen Herstellers Euphoria Trade s.r.o., unabhängig vom Mindesthaltbarkeitsdatum: Mary & Juana Premium Cannabis Cookies (Chocolate, Classic, Cranberry, Hash), Euphoria Tea of mind Cannabis Tea und Euphoria Raw Cannabis Protein Bar Apple, wie Lidl am Mittwoch (25. August 2021) mitteilte.

Erhöhter THC-Gehalt festgestellt

In den Lebensmitteln sei ein erhöhter Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt worden. Ein Verzehr dieser Lebensmittel könne unerwünschte gesundheitliche Folgen mit sich bringen, beispielsweise Stimmungsschwankungen und Müdigkeit. „Aufgrund dessen sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und die Produkte nicht weiter verwenden“, warnte das Unternehmen. Die Waren wurden in Deutschland und damit auch im Saarland verkauft.

Behörden untersuchen Produkte

Der Discounter hatte Mitte August vorsorglich alle Hanfprodukte seines Aktionssortiments aus dem Verkauf genommen, weil einige davon derzeit von den Behörden unter die Lupe genommen werden. Es geht laut den Ermittler:innen um einen möglichen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte erklärt, es werde untersucht, „ob die Produkte, die dort angeboten werden, THC oder CBD enthalten“. Es handle sich aber lediglich um einen Prüfvorgang, nicht um ein Ermittlungsverfahren.

Noch kein Ergebnis

Nach Angaben einer Sprecherin der Behörde vom Mittwoch lag zunächst kein Ergebnis vor. Für Produkte mit Cannabidiol (CBD) ist nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz eine Zulassung nötig. Der Handel mit Artikeln mit einem höheren Gehalt an berauschendem THC ist in Deutschland verboten.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur