Ab sofort: Deutlich höhere Bußgelder für Raser und Falschparker – großer Überblick

Wer zu schnell fährt oder falsch parkt, muss ab Dienstag ein höheres Bußgeld bezahlen. Ein Überblick:
Teurere Bußgelder werden künftig für Raser:innen fällig. Foto: BeckerBredel
Teurere Bußgelder werden künftig für Raser:innen fällig. Foto: BeckerBredel

Ab Dienstag (9. November 2021) müssen Verkehrssünder:innen wie Raser:innen und Falschparker:innen mehr zahlen, wenn sie erwischt werden. Dann nämlich tritt nach einem langen politischen Streit der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Radfahrer:innen und Fußgänger:innen sollen besser geschützt werden.

Mehrheit glaubt nicht, dass höhere Geldstrafen mehr Sicherheit bringen

Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov glauben allerdings nur 30 Prozent der Befragten, dass die höheren Geldstrafen für eine höhere Sicherheit im Straßenverkehr sorgen werden – 63 Prozent glauben dies nicht.

Neuer Bußgeldkatalog 2021: Der Überblick

Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr vor. Hier der Überblick:

  • Wer innerorts zu schnell fährt und geblitzt wird, muss bald deutlich tiefer in die Tasche greifen.
    – bis zu 10 km/h zu schnell 30 Euro (bislang 15 Euro)
    – 11 bis 15 km/h zu schnell 50 Euro (bislang 30 Euro)
    – 16 bis 20 km/h zu schnell 70 Euro (bislang 35 Euro)
    – 21 bis 25 km/h zu schnell 115 Euro (bislang 80 Euro)
    – 26 bis 30 km/h zu schnell 180 Euro (bislang 100 Euro)
    – 31 bis 40 km/h zu schnell 260 Euro (bislang 160 Euro)
    – 41 bis 50 km/h zu schnell 400 Euro (bislang 200 Euro)
    – 51 bis 60 km/h zu schnell 560 Euro (bislang 280 Euro)
    – 61 bis 70 km/h zu schnell 700 Euro (bislang 480 Euro)
    – über 70 km/h zu schnell 800 Euro (bislang 680 Euro)
  • Wer außerorts zu schnell fährt, für den oder die gelten folgende Strafen
    – bis zu 10 km/h zu schnell 20 Euro (bislang 10 Euro)
    – 11 bis 15 km/h zu schnell 40 Euro (bislang 20 Euro)
    – 16 bis 20 km/h zu schnell 60 Euro (bislang 30 Euro)
    – 21 bis 25 km/h zu schnell 100 Euro (bislang 70 Euro)
    – 26 bis 30 km/h zu schnell 150 Euro (bislang 80 Euro)
    – 31 bis 40 km/h zu schnell 200 Euro (bislang 120 Euro)
    – 41 bis 50 km/h zu schnell 320 Euro (bislang 160 Euro)
    – 51 bis 60 km/h zu schnell 480 Euro (bislang 240 Euro)
    – 61 bis 70 km/h zu schnell 600 Euro (bislang 440 Euro)
    – über 70 km/h zu schnell 700 Euro (bislang 600 Euro)
  • Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro (bisher 35 Euro) rechnen.
  • Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat neuerdings ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
  • Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird mit bis zu 100 Euro Geldbuße sanktioniert (vorher nur bis zu 25 Euro).
  • Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, müssen 70 Euro zahlen.
  • Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.

Lange Verhandlungen

Dagegen bleiben Fahrverbotsregeln und die Regelungen zu Punkten in Flensburg bei zu schnellem Fahren unverändert. Dem neuen Bußgeldkatalog vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden. Daraufhin entzündete sich ein politischer Streit vor allem um eigentlich geplante härtere Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren – die nun aber nicht kommen. Stattdessen einigten sich Bund und Länder darauf, Bußgelder zu erhöhen. Der Bundesrat hatte den Verschärfungen im Oktober einstimmig zugestimmt.

ADAC fordert mehr Kontrollen an Gefahrenstellen

Der Präsident der Deutschen Verkehrswacht, Kurt Bodewig, hatte gesagt: „Bisher war das Strafmaß in vielen Fällen einfach zu milde und die Anpassungen im Bußgeldkatalog daher überfällig.“ Die Kontrollen der Polizei müssten aber verstärkt werden. Auch der ADAC forderte, Kontrollen an Gefahrenstellen und damit auch das Risiko, entdeckt zu werden, müssten erhöht werden.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Recherche
– Bundesverkehrsministerium