Neuer Bußgeldkatalog: So teuer werden Verstöße für Autofahrer:innen künftig

Der Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz soll zeitnah geändert werden. Demnach werden Verstöße wie Falschparken oder zu schnelles Fahren wesentlich teurer als bislang. Wir haben die geplanten Neuregelungen für euch zusammengefasst:
Für Verkehrssünder:innen wird es bald teurer. Symbolfoto: picture alliance / Daniel Reinhardt/dpa | Daniel Reinhardt
Für Verkehrssünder:innen wird es bald teurer. Symbolfoto: picture alliance / Daniel Reinhardt/dpa | Daniel Reinhardt

Schmerzhafte Bußgelder für Rasen und Falschparken geplant

Der Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz soll geändert werden. Demnach soll es unter anderem deutlich teurere Bußgelder für Falschparken oder zu schnelles Fahren geben. Zudem sollen Radfahrer:innen im Straßenverkehr besser geschützt werden.

Änderungen sollen zeitnah in Kraft treten

Bereits in der kommenden Woche (8. Oktober 2021) soll der Bundesrat die Neuregelungen durchwinken. Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), rechnet fest mit einer Zustimmung. Danach müsste nur noch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Verordnung unterschreiben. Die Änderungen am Bußgeldkatalog würden dann bereits drei Wochen nach der Verkündung in Kraft treten.

Die Neuregelungen im Überblick

Diese neuen Regelungen sollen in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden:

  • Autofahrer:innen, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, werden künftig bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro zahlen müssen.
  • Wer innerorts zu schnell fährt und geblitzt wird, muss bald deutlich tiefer in die Tasche greifen. Laut Angaben des ADAC sollen Geschwindigkeitsverstöße (innerorts) künftig wie folgt sanktioniert werden:
    – bis zu 10 km/h zu schnell 30 Euro (bislang 15 Euro)
    – 11 bis 15 km/h zu schnell 50 Euro (bislang 30 Euro)
    – 16 bis 20 km/h zu schnell 70 Euro (bislang 35 Euro)
    – 21 bis 25 km/h zu schnell 115 Euro (bislang 80 Euro)
    – 26 bis 30 km/h zu schnell 180 Euro (bislang 100 Euro)
    – 31 bis 40 km/h zu schnell 260 Euro (bislang 160 Euro)
    – 41 bis 50 km/h zu schnell 400 Euro (bislang 200 Euro)
    – 51 bis 60 km/h zu schnell 560 Euro (bislang 280 Euro)
    – 61 bis 70 km/h zu schnell 700 Euro (bislang 480 Euro)
    – über 70 km/h zu schnell 800 Euro (bislang 680 Euro)
  • Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro (bisher 35 Euro) rechnen.
  • Wer eine Feuerwehrzufahrt zuparkt oder ein Rettungsfahrzeug behindert, muss ein Bußgeld von 100 Euro zahlen.
  • Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat neuerdings ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
  • Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird mit bis zu 100 Euro Geldbuße sanktioniert (vorher nur bis zu 25 Euro).
  • Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, müssen 70 Euro zahlen.
  • Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.

Laut Maike Schaefer, der Vorsitzenden der Verkehrsministerkonferenz, seien die schmerzhaften Bußgelder ein deutliches Signal an Autofahrer:innen, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. „Wir wissen, überhöhte Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache“, so Schaefer.

ADFC unzufrieden mit Schutz für Fahrradfahrer:innen

Wenig zufrieden mit den Neuregelungen zeigte sich der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). „Die StVO privilegiert nach wie vor das Auto und behindert Kommunen, die Straßen schnell fahrradfreundlich umzugestalten“, so ADFC-Sprecherin Stephanie Krone. Das müsse sich aus Gründen des Klimaschutzes und der Verkehrssicherheit unbedingt ändern. Die neue Bundesregierung müsse dazu zügig das Verkehrsrecht reformieren.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Mitteilung des ADAC zur StVO-Novelle