Blitzer-Bußgelder bald ungültig? Richter im Saarland zweifeln an Zulässigkeit

Ein Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs könnte weitreichende Folgen haben: Entscheiden die Richter, dass ein geblitzter Autofahrer die Radarmessung überprüfen können muss, könnten Bußgelder vorerst nicht mehr durchsetzbar sein. Die Richter wollen ihre Entscheidung Ende Juni verkünden.
Der Verfassungsgerichtshof beschäftigte sich mit der Beschwerde über die Zuverlässigkeit eines Blitzgeräts. Foto: Jenoptik.
Der Verfassungsgerichtshof beschäftigte sich mit der Beschwerde über die Zuverlässigkeit eines Blitzgeräts. Foto: Jenoptik.
Der Verfassungsgerichtshof beschäftigte sich mit der Beschwerde über die Zuverlässigkeit eines Blitzgeräts. Foto: Jenoptik.
Der Verfassungsgerichtshof beschäftigte sich mit der Beschwerde über die Zuverlässigkeit eines Blitzgeräts. Foto: Jenoptik.

Die Beschwerde eines Autofahrers gegen die Zuverlässigkeit eines Blitzers hat am Donnerstag (9. Mai) Verfassungsrichter im Saarland beschäftigt.

Der Mann wehrt sich gegen eine Geldbuße von 100 Euro, die er zahlen muss, weil das Messgerät ihn innerorts mit 27 Kilometern pro Stunde zu schnell geblitzt hatte. Er war in Friedrichsthal geblitzt worden und erhielt neben der Geldstrafe noch einen Punkt in Flensburg. Da das Gerät nicht alle Messdaten speichere, gebe es keine Möglichkeit, Messfehler aufzuzeigen: Daher sehe er sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt, hatte der Autofahrer seine Verfassungsbeschwerde begründet.

Nach Angaben des Verfassungsgerichtshofes ist in der bußrechtlichen Rechtssprechung „höchst umstritten“, ob die Messungen mit dem Gerät „Traffistar S 350″ des Herstellers Jenoptik verwertbar sind. Schon mehrfach haben sich Gerichte mit Widersprüchen gegen Bußgeldbescheide nach Messungen mit diesem Gerät beschäftigt. Am Donnerstag wurde die Beschwerde mündlich behandelt: Drei Sachverständige seien gehört worden, sagte eine Sprecherin. Eine Entscheidung werde Ende Juni in schriftlicher Form erwartet.

Blitzer-Bußgelder bald alle ungültig?

Das Urteil dürfte weitreichende Folgen: Verlangen die Richter, dass ein geblitzter Autofahrer die Messung prüfen können muss, so dürften alle Bußgelder erstmal nicht mehr durchsetzbar sein, da die betroffenen Geräte die Daten nicht speichern. Sie müssten umgerüstet beziehungsweise ausgetauscht werden, damit sie Ergebnisse liefern können, die vor Gericht Bestand haben, schätzt der „Spiegel“ die Situation ein.

Dem Betroffenen dürfe „nicht die Möglichkeit abgeschnitten werden, Einwände zu erheben“. Wie wäre es, fragte Verfassungsgerichtshof-Präsident Roland Rixecker laut „Spiegel“ rhetorisch, wenn sich der Vorwurf, jemand habe ein Sexualverbrechen begangen, auf eine DNA-Probe stütze, und das Labor „würde dann sagen, wir haben die Daten nicht mehr, auch die DNA ist weg.“

Bei dem umstrittenen Blitzer handelt es sich um ein durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zugelassenes Messgerät. Es speichert als Messdaten den Anfangs- und Endzeitpunkt der Messung, nicht aber den Anfangs- und Endort des betroffenen Fahrzeugs.

Im vorherigen Bußgeldverfahren hatte der Autofahrer ein Gutachten beantragt, um die Messung überprüfen zu lassen. Die Gerichte seien dem nicht nachgekommen und davon ausgegangen, dass trotz Nichtspeicherung der Messdaten der Tempo-Verstoß festgestellt werden könne, teilte der Verfassungsgerichtshof mit.

Verwendete Quellen:
• dpa
• Spiegel