Frist läuft bald ab: Wer jetzt seinen Führerschein umtauschen muss

Wer noch mit dem alten "Lappen" im Straßenverkehr unterwegs ist, sollte die Frist zum Tausch gegen einen neuen Führerschein nicht verpassen. Welche Bürger:innen wann dran sind, haben wir an dieser Stelle für euch zusammengefasst:
Erst einmal müssen die grauen beziehungsweise rosafarbenen Führerscheine umgetauscht werden. Dann auch die Plastikführerscheine. Foto: Ole Spata/dpa-Bildfunk
Erst einmal müssen die grauen beziehungsweise rosafarbenen Führerscheine umgetauscht werden. Dann auch die Plastikführerscheine. Foto: Ole Spata/dpa-Bildfunk

Führerschein-Umtausch: Nächste Frist läuft bald ab

Etwa 43 Millionen Führerscheine müssen in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Im vergangenen Jahr waren zunächst die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 von einem Umtausch betroffen. Jetzt läuft die nächste Frist bald ab. Laut ADAC sind bis zum 19. Januar 2023 die Geburtsjahre 1959 bis 1964 an der Reihe.

Welche Strafe droht

Lässt man die Umtauschfrist verstreichen und ist mit einem rosafarbenen oder grauen Papierführerschein unterwegs, kann ein Verwarngeld von zehn Euro ausgestellt werden.

Das sind die Umtauschfristen bei Papierführerscheinen

Bei Papierführerscheinen erfolgt der Umtausch gestaffelt – und zwar nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin beziehungsweise des Fahrers. In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine ausgetauscht:

  • Geburtenjahrgänge vor 1953: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033
  • Geburtenjahrgänge zwischen 1953 und 1958: Umtauschfrist bis 19. Januar 2022
  • Geburtenjahrgänge zwischen 1959 und 1964: Umtauschfrist bis 19. Januar 2023
  • Geburtenjahrgänge zwischen 1965 und 1970: Umtauschfrist bis 19. Januar 2024
  • Geburtenjahrgänge zwischen 1971 oder später: Umtauschfrist bis 19. Januar 2025

Das sind die Umtauschfristen bei Kartenführerscheinen

Ebenfalls gestaffelt laufen ab dem Jahr 2026 die Fristen für alte Kartenführerscheine ab. Entscheidend für die Umtauschfristen ist das Ausstellungsjahr. Dieses ist auf der Vorderseite eingetragen.

  • Ausstellungsjahre zwischen 1999 und 2001: Umtauschfrist bis 19. Januar 2026
  • Ausstellungsjahre zwischen 2002 und 2004: Umtauschfrist bis 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahre zwischen 2005 und 2007: Umtauschfrist bis 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008: Umtauschfrist bis 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009: Umtauschfrist bis 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010: Umtauschfrist bis 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011: Umtauschfrist bis 19. Januar 2032
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033

Hintergrund: Führerscheine sollen fälschungssicher werden

Die Bescheinigungen werden künftig alle 15 Jahre umgetauscht, damit Name sowie Foto aktuell sind. Fälschungen können so besser verhindert werden. Im Rahmen einer EU-Richtlinie müssen etwa 43 Millionen Dokumente umgetauscht werden. Das Ziel: Fälschungen vorbeugen und die mehr als 100 unterschiedlichen Führerscheinmuster in den Mitgliedsstaaten vereinheitlichen.

Wie viel kostet der Umtausch?

Nach ADAC-Angaben kostet ein neuer Führerschein 25 Euro. Hinzu kommen Kosten für ein biometrisches Foto. Die alte Bescheinigung darf man behalten.

Verwendete Quellen:
– ADAC
– Deutsche Presse-Agentur