Nach dem Blitzer-Marathon: So wehrst du dich gegen ungerechtfertigtes Bußgeld
Auch das Saarland beteiligt sich neben sechs weiteren Bundesländern in diesem Jahr am europaweiten „Speedmarathon“. Wenn auch nur am Mittwoch (bis etwa 22 Uhr). „Der Speedmarathon ist ein Teil unserer Strategie zur Reduzierung der Opfer im Straßenverkehr […]“, sagte der Präsident des Europäischen Verkehrspolizei-Netwerks, Paolo Cestra, im Vorfeld.
Doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist gerechtfertigt: Schließlich könnte es auch zu einer Verwechslung gekommen sein. Oder die Geschwindigkeitsmessung selbst ist strittig. In diesen Fällen kann man sich gegen den Bußgeldbescheid wehren.
Beim Speedmarathon geblitzt – und jetzt?
Laut Experten der ARAG-Versicherung, gilt für jeden Bußgeldbescheid eine Einspruchsfrist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides. In dieser Zeit hast du das Recht, Einspruch einzulegen und die Situation aus deiner Sicht zu schildern, so ARAG.
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Läuft diese Frist ab, ist das Bußgeld rechtskräftig. Solltest du dir unsicher sein, ob du den Bescheid akzeptieren möchtest, kannst du auch vorsorglich Einspruch einlegen. Diesen kannst du jederzeit zurücknehmen.
Lohnt sich der Gang zum Gericht?
Das sollte wohl überlegt sein. Denn der Einspruchsführer trägt immerhin das Kostenrisiko. Insofern lohne sich der Gang zum Gericht laut ARAG eher nur, wenn dein Verkehrsrechtsschutz dieses Risiko abdeckt. Beauftragt das Gericht einen externen Gutachter, können die Kosten schnell in den vierstelligen Bereich schnellen.