Saarland: Blitzer-Fotos in Urteil für ungültig erklärt

Dieses Urteil dürfte tausende Saarländer betreffen: Das Verwaltungsgericht hat die Messungen des Blitzers Traffistar S350 für ungültig erklärt. Im Saarland stehen 30 dieser Geräte.
Der Verfassungsgerichtshof beschäftigte sich mit der Beschwerde über die Zuverlässigkeit eines Blitzgeräts. Foto: Jenoptik.
Der Verfassungsgerichtshof beschäftigte sich mit der Beschwerde über die Zuverlässigkeit eines Blitzgeräts. Foto: Jenoptik.
Der Verfassungsgerichtshof beschäftigte sich mit der Beschwerde über die Zuverlässigkeit eines Blitzgeräts. Foto: Jenoptik.
Der Verfassungsgerichtshof beschäftigte sich mit der Beschwerde über die Zuverlässigkeit eines Blitzgeräts. Foto: Jenoptik.

Von einem bestimmten Blitzgerät gemachte Temposünder-Fotos sind nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes in Bußgeldverfahren nicht verwertbar. Damit feierte ein Fahrer, der innerorts mit 27 Stundenkilometern zu viel erwischt worden und eigentlich 100 Euro zahlen sollte, einen beachtlichen juristischen Erfolg.

Der Verfassungsgerichtshof hob mit seinem am Dienstag (9. Juli) veröffentlichten Urteil Entscheidungen des Amtsgerichts Saarbrücken sowie des Saarländischen Oberlandesgerichts auf.

Zudem kündigten die Verfassungsrichter in Saarbrücken an, in gleich gelagerten Fällen abweichende Entscheidungen saarländischer Gerichte ebenfalls zu korrigieren. Über das Saarland hinaus entfaltet das Urteil den Angaben zufolge aber keine bindende Wirkung.

Bei dem Messgerät handelt es sich nach Angaben des Verfassungsgerichtshofs um das Modell Traffistar S 350 des Herstellers Jenoptik. Dem Innenministerium in Saarbrücken zufolge gibt es von diesem Blitzgeräte-Typ derzeit rund 30 Exemplare in saarländischen Kommunen.

Im Kern hatte der betroffene Fahrer, der in Friedrichsthal geblitzt worden war, moniert, dass das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassene Gerät nicht alle Messdaten speichere. Es sei ihm daher nicht möglich, Messfehler aufzuzeigen. Der Fahrer beantragte im Bußgeldverfahren, ein Gutachten eines Sachverständigen einzuholen. Das taten den Angaben zufolge weder das Amts-, noch das Oberlandesgericht – sehr wohl aber nach der Verfassungsbeschwerde der Verfassungsgerichtshof.

Angehört wurden von ihm Experten der Uni des Saarlandes, der PTB sowie ein Verkehrssachverständiger. Anschließend kamen die Verfassungsrichter zu dem Schluss, dass die derzeit von dem Gerät gespeicherten Daten „keine zuverlässige nachträgliche Kontrolle des Messergebnisses“ erlauben. Die Speicherung der Rohdaten sei aber technisch ohne größeren Aufwand möglich. Insofern seien die Grundrechte des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung verletzt.

Ein Betroffener müsse die Möglichkeit haben, die „Validität“ der standardisierten Messung zu prüfen, urteilten die Verfassungsrichter. Und zwar auch dann, wenn er zunächst keinen auf der Hand liegenden Einwand vorbringen

Verwendete Quellen:
• dpa
• eigener Bericht