Verwarngeld droht: Wer jetzt seinen Führerschein umtauschen muss

Die Führerscheine in der EU sollen einheitlich und fälschungssicher werden. Nach und nach müssen die Bürger:innen jetzt ihre alten Lappen umtauschen. Die erste Frist läuft schon bald ab.
Die alten Führerscheine mögen ansprechender aussehen als die neuen. Für sie ist jetzt aber langsam Schluss. Foto: Andreas Arnold/dpa-Bildfunk
Die alten Führerscheine mögen ansprechender aussehen als die neuen. Für sie ist jetzt aber langsam Schluss. Foto: Andreas Arnold/dpa-Bildfunk

Menschen, die noch mit einem alten Führerschein Auto fahren, müssen diesen in der nächsten Zeit in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Die erste Frist läuft bereits kommende Woche ab.

Erste Frist läuft kommende Woche ab

Bis Donnerstag (19. Januar 2022) haben noch diejenigen Autofahrer:innen Zeit, die von 1953 bis 1958 geboren wurden. Nach und nach sind dann die anderen Geburtsjahrgänge dran. Mehr dazu weiter unten im Artikel.

Verwarnungsgeld droht

Wer nach Ablauf der Frist mit einem alten Führerschein unterwegs ist, muss ein Verwarnungsgeld von 10 Euro blechen. Weil es wegen der Corona-Pandemie aber derzeit oft zu sehr langen Wartezeiten in den Behörden kommt, haben die Verkehrsminister:innen vorgeschlagen, dass bis zum 19. Juli 2022 keine Geldbußen gezahlt werden müssen.

Das sind die Umtauschfristen

Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr gelten unterschiedliche Umtauschfristen. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden, heißt es von der Bundesregierung.

Führerschein vor 1999 ausgestellt

Entscheidend bei den Umtauschfristen für Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr:

– Geburtsjahre vor 1953: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033
– Geburtsjahre 1959 bis 1964: Umtauschfrist bis 19. Januar 2023
– Geburtsjahre 1965 bis 1970: Umtauschfrist bis 19. Januar 2024
– Geburtsjahre 1971 oder später: Umtauschfrist bis 19. Januar 2025

Führerschein ab 1999 ausgestellt

Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr für die Fristen entscheidend. Es ist auf der Vorderseite eingetragen.

– Ausstellungsjahre 1999 bis 2001: Umtauschfrist bis 19. Januar 2026
– Ausstellungsjahre 2002 bis 2004: Umtauschfrist bis 19. Januar 2027
– Ausstellungsjahre 2005 bis 2007: Umtauschfrist bis 19. Januar 2028
– Ausstellungsjahr 2008: Umtauschfrist bis 19. Januar 2029
– Ausstellungsjahr 2009: Umtauschfrist bis 19. Januar 2030
– Ausstellungsjahr 2010: Umtauschfrist bis 19. Januar 2031
– Ausstellungsjahr 2011: Umtauschfrist bis 19. Januar 2032
– Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033

Warum das Ganze?

Ziel der großen Umtauschaktion ist es, dass alle in der Europäischen Union im Umlauf befindlichen Führerscheine einheitlich und fälschungssicher sind. In Zukunft sollen die Lappen alle 15 Jahre umgetauscht werden, damit Foto und Name aktuell sind. Im Rahmen der EU-Richtlinie müssen 43 Millionen Führerscheine in Deutschland nach und nach umgetauscht werden.

Wo tausche ich meinen Führerschein um?

Zuständig ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes.

So viel kostet der Umtausch

Ein neuer Führerschein kostet 25 Euro. Dazu müssen Autofahrer:innen noch ein biometrisches Passfoto vorlegen.

Was brauche ich sonst?

Neben dem aktuellen Führerschein, den 25 Euro und dem biometrischen Passfoto muss außerdem ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass mitgebracht werden. Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, braucht man eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese können Bürger:innen per Post, telefonisch oder online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.

Verwendete Quellen:
– Website der Bundesregierung
– eigene Berichte