Ein Cannabis-Automat erhitzt die Gemüter einer Saar-Gemeinde – sind die Produkte etwa illegal?

Für die nächste Gemeinderatssitzung in Quierschied liegt ein eher ungeplantes Thema auf dem Tisch: nämlich ein Cannabis-Automat. Berichten zufolge gibt es in der Gemeinde eine "Welle der Empörung" bezüglich der Befüllung des Gerätes. Sind die Hanf-Produkte etwa illegal?
Sind die im Cannabis-Automaten angebotenen Produkte legal? Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Michael Buholzer/Keystone
Sind die im Cannabis-Automaten angebotenen Produkte legal? Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Michael Buholzer/Keystone

Im Saarland befinden sich zahlreiche Automaten, die die Bürger:innen 24 Stunden am Tag mit allerlei Nützlichem versorgen, so etwa Lebensmittel wie Wurst, Milch – und auch Pizza. Doch ebenso etwas außergewöhnlichere Inhalte werden teils in den Geräten angeboten, beispielsweise Hunde-Eis und Blumensträuße. Mittlerweile keineswegs außergewöhnlich sind hierzulande hingegen Automaten mit Hanf-Produkten. Einer davon befindet sich in Quierschied.

Cannabis-Automat erhitzt Gemüter in Quierschied

Wie der „SR“ berichtet, sorgt das Gerät in der Gemeinde im Regionalverband Saarbrücken für mächtig Ärger. Der Cannabis-Automat schlage demnach „so hohe Wellen“, dass er jetzt bei der nächsten Gemeinderatssitzung thematisiert werde. Befinden sich in dem Automaten etwa illegale Produkte?

Ein Blick in die Selbstbedienungs-Kästen

Zunächst einmal sei es so: Laut „SR“ könne der Quierschieder Bürgermeister das Gerät nicht entfernen oder den Betrieb untersagen lassen. Denn der Automat befinde sich auf einem Privatgelände. Zudem seien darin aktuell legale Produkte im Verkauf. Das sollen allerdings jetzt noch einmal Lebensmittelkontrolleure genauer unter die Lupe nehmen.

Wie weiter aus dem Medienbericht hervorgeht, äußerte sich der Palliativmediziner Sven Gottschling derweil zu den Produkten im Quierschieder Automaten. Auch ihm zufolge sind sie nicht illegal. Allerdings bestehe ein „aber“. Denn der Anteil am Cannabinoid HHC bei einigen Produkten läge bei bis zu 60 Prozent. HHC sei psychoaktiv. Nichts bekannt sei über die Langzeitfolgen, erklärte Gottschling. Seiner Einschätzung nach sollten die angebotenen Produkte nicht als harmlos betrachtet werden, es fehle an entsprechender Aufklärung oder Warnung.

Firma aus NRW für „Blüten-Tütchen“ verantwortlich

Nach „SR“-Angaben werden die „Blüten-Tütchen“ durch ein Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen verkauft. Die Firma betreibe deutschlandweit Automaten. In deren Online-Shop seien die Produkte unter anderem als „natürliche, EU-zertifizierte Rohstoffprodukte aus der Nutzhanfpflanze“ klassifiziert. Psychoaktive Eigenschaften sollen sie demnach nicht haben.

So geht es weiter

Derweil warte die Gemeinde auf das Ergebnis der Überprüfung durch Lebensmittelkontrolleure. Dem „SR“ sagte der Quierschieder Bürgermeister: Handele es sich tatsächlich um den Verkauf von illegale Substanzen, „werden wir uns natürlich dafür einsetzen, dass der Automat schnellstmöglich aus dem Verkehr gezogen wird.“

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk