Andreas S. hatte 2004 Mann bei Jagd verletzt – Urteil wegen Körperverletzung

Berichten zufolge ist der im Fall der tödlichen Schüsse im Kreis Kusel tatverdächtige Andreas S. (38) in der Vergangenheit bereits wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. 2004 hatte er bei einer Jagd einen Mann verletzt - mit einer Schrotflinte. Auf das aktuelle Verfahren gegen den 38-Jährigen hat das allerdings keine Auswirkungen.
Polizeikräfte stehen an einer Absperrung an der Kreisstraße 22, rund einen Kilometer von dem Tatort entfernt, an dem zwei Beamt:innen durch Schüsse getötet wurden Foto: dpa/picture alliance/Sebastian Gollnow
Polizeikräfte stehen an einer Absperrung an der Kreisstraße 22, rund einen Kilometer von dem Tatort entfernt, an dem zwei Beamt:innen durch Schüsse getötet wurden Foto: dpa/picture alliance/Sebastian Gollnow

Seit einigen Tagen befinden sich zwei Saarländer (32 und 38 Jahre alt) aufgrund des Verdachts auf gemeinschaftlichen Mord sowie Wilderei in Untersuchungshaft. Bei einer Verkehrskontrolle nahe Kusel sollen die beiden Personen einen Oberkommissar (29) und eine Polizeianwärterin (24) erschossen haben. Auch die Opfer stammen aus dem Saarland. Vermutet wird: Die Tat sollte womöglich Jagdwilderei verdecken.

Andreas S.: 2004 Mann bei Jagd verletzt – Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung

Im Rahmen einer Pressekonferenz am Dienstag teilten Polizei sowie Staatsanwaltschaft mit: Beide Saarländer waren in der Vergangenheit schon polizeilich in Erscheinung getreten. Der 32-jährige Mann aufgrund von Betrugsdelikten, die ältere Person wegen Verkehrsunfallflucht und Jagdwilderei.

Wie jetzt unter anderem der „SR“ berichtet, ist der 38-jährige tatverdächtige Andreas S. auch wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgefallen. In diesem Zusammenhang hatte es ebenso ein Urteil gegeben, wie die Saarbrücker Staatsanwaltschaft dem Sender nach eigenen Angaben mitteilte. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte S. 2004 bei einer Jagd einen Mann verletzt, so „SR“. Auch die „SZ“ meldet: „Der mutmaßliche Polizistenmörder und Wilderer Andreas S. hat 2004 schon einmal auf einen Menschen geschossen“.

Laut Staatsanwaltschaft hatte sich der Vorfall bei einer Hasenjagd im Raum Bexbach ereignet. Ende 2004 gab S. zu dem Zeitpunkt der Jagd einen Schuss aus seiner Schrotflinte ab – ohne über ausreichende Sicht zu verfügen. „Versehentlich“ traf die Person dabei einen Jagdkollegen unter anderem am Hals, heißt es im Medienbericht auf Grundlage der Informationen der Staatsanwaltschaft. 2006 hatte es dann ein Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung gegeben – mit einer Geldstrafe von 4.500 Euro sowie Schmerzensgeld an den Geschädigten.

Laut „SR“ sei die Verurteilung bereits aus dem Bundeszentralregister gelöscht, so der ausdrückliche Hinweis der Staatsanwaltschaft. Im derzeitigen Verfahren gegen S. dürfe sie demnach nicht mehr berücksichtigt werden. Der „SZ“ zufolge galt der heute 38-Jährige folglich auch nicht als vorbestraft. Der Grund: das geringe Strafmaß im Fall der fahrlässigen Körperverletzung. Bei einer aktuellen Verurteilung im Fall der tödlichen Schüsse drohen sowohl dem jüngeren als auch dem älteren Tatverdächtigen lebenslange Freiheitsstrafen.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– Saarbrücker Zeitung
– eigene Berichte