Baby entführt: Eppelbornerin legt Geständnis ab

Im Prozess um die Babyentführung von Homburg hat die Angeklagte ein Geständnis abgegeben. Die Frau aus Eppelborn entschuldigte sich und gab an, dass sie "gebraucht" werden wollte.
Die Polizei konnte das Baby wohlbehalten auffinden. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Die Polizei konnte das Baby wohlbehalten auffinden. Symbolfoto: dpa-Bildfunk

Sie soll einen Säugling aus einer Klinik entführt haben – nun muss sich eine 39 Jahre alte Frau wegen Entziehung Minderjähriger vor dem Landgericht in Saarbrücken verantworten. Zum Prozessauftakt am Mittwoch (3. August 2022) wurde die Anklage verlesen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Frau gesteht Entführung – „Wollte gebraucht werden“

Im weiteren Verlauf des ersten Verhandlungstages legte die Angeklagte nach Angaben ihrer Verteidigerin ein Geständnis ab. Laut „Bild“ entschuldigte sich die Frau vor Gericht bei den Eltern des Kindes. Sie begründete die Entführung mit der Aussage, sie habe wieder eine Aufgabe haben und gebraucht werden wollen.

Angeklagte gab sich als Mitarbeiterin aus und nahm Baby mit

Der Frau wird vorgeworfen, sich im Februar als eine medizinische Mitarbeiterin ausgegeben und den erst wenige Tage alten Jungen einer Patientin aus einer Entbindungsstation in Homburg mitgenommen zu haben.

Polizei fand Kind in Eppelborn

Die Angeklagte soll die Klinik anschließend mit der Absicht verlassen haben, das Kind dauerhaft in ihrer Obhut zu behalten. Einen Tag nach der Tat fanden Beamte den Säugling in der Wohnung der Angeklagten in Eppelborn.

Angeklagte hat drei Kinder

Die drei Kinder der Tatverdächtigen im Alter zwischen 4 und 14 Jahren wurden dem Jugendamt übergeben. Früheren Angaben der Polizei zufolge soll sich die Frau vor der Festnahme selbst verletzt haben und dann in einem Krankenhaus behandelt worden sein. In der Wohnung seien zudem einige Haus- und Wildtiere gefunden worden. Der nächste Verhandlungstermin in dem Prozess ist für den 19. August geplant. Bei Verurteilung droht der 39-Jährigen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Bild
– eigene Berichte