Frau in Riegelsberg getötet und in Wald vergraben – Prozess startet am Freitag

Ein 55-Jähriger soll seine Frau in Riegelsberg umgebracht haben. Nach seiner Festnahme führt er die Ermittler zum Versteck der Leiche und gesteht. Die Verteidigung sieht vor Beginn des Prozesses noch einige offene Fragen, etwa: Ging es wirklich um Eifersucht?
Die Leiche der Frau war in einem Waldstück zwischen Riegelsberg und Saarbrücken gefunden worden. Foto: BeckerBredel
Die Leiche der Frau war in einem Waldstück zwischen Riegelsberg und Saarbrücken gefunden worden. Foto: BeckerBredel

Frau getötet und in Wald vergraben – Prozess in Saarbrücken

Der Fall klingt wie ein Fernsehkrimi: Ein Mann erwürgt seine Frau, schaltet vor ihrer Arbeitsstelle einmal ihr Handy ein und aus, um die Ermittler auf eine falsche Spur zu führen und vergräbt die Leiche im Wald. Mit diesen Vorwürfen beschäftigt sich das Landgericht in Saarbrücken ab Freitag (28. Juli 2023) in einem Mordprozess. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 55-Jährigen vor, im Februar 2023 seine Ehefrau (53) im gemeinsamen Haus in Riegelsberg getötet und dabei heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben.

Das Gericht hat für den Prozess drei Verhandlungstage geplant, ein Urteil könnte demnach schon am 28. August fallen. Zum Prozessauftakt am Freitag (09.00 Uhr) ist nur die Anklageverlesung vorgesehen.

53-Jährige zunächst als vermisst gemeldet

Der Ehemann hatte seine Frau am 4. Februar bei der Polizei in Völklingen als vermisst gemeldet. Doch sehr schnell war er – wohl aufgrund von Ungereimtheiten in seinen Schilderungen – in Verdacht geraten. Nach Spurenauswertungen im Haus und dem Auto wurde er zehn Tage später festgenommen und gestand nach Angaben der Polizei die Tat. Er selbst führte die Ermittler dann in ein Waldstück zwischen Riegelsberg und Saarbrücken zum Versteck der Leiche. Ein Gerichtssprecher erläuterte, dass der 55-Jährige seine Ehefrau im Keller erwürgt haben soll.

Geständnis angekündigt

Der Pflichtverteidiger kündigte für den Verlauf des Prozesses ein Geständnis seines Mandanten an. „Er wird aussagen, dass er die Frau getötet hat“, sagte Volker Ochs der Deutschen Presse-Agentur. Fraglich sei jedoch, ob die angeklagten Mordmerkmale verwirklicht seien und wie groß tatsächlich die Schuld des Angeklagten sei. Auch das Motiv „Eifersucht“ stände nicht zweifelsfrei fest. „Die Frau wollte sich von ihrem Mann trennen. Mit dieser Situation kam er nicht klar“, so Ochs.

Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit?

Nach Ansicht des Anwalts gebe es Hinweise, dass eine verminderte Schuldfähigkeit bei dem Angeklagten vorliege. „Es gibt durchaus gravierende Defizite in der Persönlichkeit meines Mandanten.“ Deshalb werde bei dem Prozess auch ein psychologischer Sachverständiger gehört.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte