Schwarzarbeit-Kontrolle: Zoll Saarbrücken filzt Gebäudereiniger

Der Saarbrücker Zoll hat Kontrollen in der Gebäudereinigungsbranche durchgeführt. Dabei kamen mehrere Verdachtsmomente wegen Schwarzarbeit und Co. auf:
Der Zoll in Saarbrücken überprüfte Unternehmen in der Gebäudereinigung. Symbolbild: Generalzolldirektion
Der Zoll in Saarbrücken überprüfte Unternehmen in der Gebäudereinigung. Symbolbild: Generalzolldirektion

Zoll überprüft 28 Gebäudereinigungsfirmen

Am gestrigen Donnerstag (30. November 2023) haben 69 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Saarbrücken an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung teilgenommen. Sie überprüften insgesamt 28 Arbeitgeber der Gebäudereinigungsbranche und ihre 164 Mitarbeitenden auf Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des Mindestlohns. Zudem versuchten sie unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II oder illegale Beschäftigung von Ausländer:innen aufzudecken.

Mehrere Verdachtsmomente

Dabei ergaben sich vor Ort mehrere Verdachtsmomente:

  • 8 Mal Schwarzarbeit
  • 7 Mal Nichtzahlung des Mindestlohns
  • 1 Mal unerlaubter Aufenthalt von Nicht-EU-Bürger:innen
  • 10 Mal unrechtmäßiger Bezug von Arbeitslosengeld

Nun stehen umfangreiche Nachprüfungen an, bei denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer:innen mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden. Zudem erfolgt eine Überprüfung weiterer Geschäftsunterlagen.

Kontrollen sollen Steuer-Ausfälle, Wettbewerbsverzerrung und mangelnde Absicherung verhindern

„Die Gebäudereinigungsbranche ist geprägt von geringfügiger Beschäftigung und zählt zu einer der beschäftigungsstärksten Branchen, sodass der Zoll auf diese Branche einen besonderen Fokus legt“, so Maike Ames, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken. Die kontinuierlichen Prüfungen sollen dafür sorgen, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen kommt. Zudem sollen sie Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, verhindern. „Die Kontrollen bewirken zudem, dass den Arbeitnehmer:innen keine mangelhafte Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Alter droht“, erklärt Ames.

Die Branche umfasst Tätigkeiten wie die Innenreinigung von Gebäuden aller Art, beispielsweise Büros, Geschäfte, Wohnhäuser, Krankenhäuser oder Schulen, aber auch Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Hauptzollamtes Saarbrücken, 01.12.2023