Heimtückischer Mord an Riegelsbergerin: Urteil gegen Ehemann steht fest

Ein 56-Jähriger erdrosselt in Riegelsberg seine Ehefrau, die sich von ihm trennen wollte. Er schaltet an ihrer Arbeitsstelle einmal ihr Handy ein und aus, um die Ermittler auf eine falsche Spur zu führen. Später vergräbt er die Leiche im Wald. Jetzt wurde der vierfache Vater am Landgericht Saarbrücken verurteilt.
Wegen Mordes wurde ein 56-Jähriger (rechts im Bild) am Montag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Foto: Katja Sponholz/dpa-Bildfunk
Wegen Mordes wurde ein 56-Jähriger (rechts im Bild) am Montag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Foto: Katja Sponholz/dpa-Bildfunk

Heimtückischer Mord an Riegelsbergerin: Lebenslange Haftstrafe für Ehemann

Für das Landgericht in Saarbrücken stand die Tat „ohne Wenn und Aber“ fest: Wegen Mordes wurde ein 56-Jähriger am gestrigen Montag (28. August 2023) zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Er habe heimtückisch gehandelt, als er im Februar dieses Jahres seine 53-jährige Ehefrau im Keller des Hauses in Riegelsberg von hinten mit einem Handtuch erdrosselte. Der vierfache Vater habe nicht akzeptieren wollen, dass seine Frau ihn verlassen wollte. Die Oberstaatsanwältin hatte die Tat als „klassischen Heimtückemord“ bezeichnet.

Richter sehen keine besondere Schwere der Schuld

Sein Motiv habe auf einem „ganz niedrigen Niveau“ gelegen, so die Oberstaatsanwältin weiter. „Er wollte Kontrolle behalten und Macht ausüben.“ Das von ihr genannte Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe sahen die Richter jedoch nicht. Es sei nicht auszuschließen, dass er aus Angst und Verzweiflung wegen einer bevorstehenden Trennung gehandelt habe. Auch eine besondere Schwere der Schuld erkannten sie im Gegensatz zu den beiden Nebenklägerinnen nicht.

Fall von Femizid

Anwältin Rosetta Puma hatte bereits zum Auftakt des dreitägigen Prozesses von einem „Femizid“ gesprochen. Darunter versteht man ein Tötungsdelikt an Mädchen und Frauen wegen ihres Geschlechts. Der Ehemann habe aus eigensüchtigen Motiven seinen eigenen Kindern die Mutter genommen und alles zerstört. Außerdem habe er in besonderem Maße kriminelle Energie angewandt, um eine falsche Fährte zu legen. Tagelang habe er die Phasen der Ungewissheit und das Leid der Kinder mitangesehen.

Der Estrichleger hatte nach der Tat das Handy seiner Frau vor ihrem Arbeitsort ein- und ausgeschaltet, um die Ermittler zu täuschen. Zehn Tage später führte er die Beamten zum Versteck der Leiche in einem Wald.

Geständnis und Reue

Zugunsten des Angeklagten bewertete die Kammer sein Geständnis und seine Reue. „Aber wenn er Formulierungen gewählt hat, er habe rot gesehen oder wie in Trance gehandelt, muss man ihm nicht unbedingt glauben“, so der Vorsitzende Richter Andreas Lauer. Dieses stünde in eklatantem Widerspruch dazu, dass er sich an jedes Detail erinnere und wie er nachher die Leiche und Spuren beseitigt habe.

56-Jähriger laut Gutachter voll schuldfähig

Der Verteidiger hatte auf eine Strafe von unter 15 Jahren plädiert. Im „herrischen Verhalten“ seines Mandanten sei auch „eine gravierende Persönlichkeitsstörung“ zu erkennen gewesen, die auf seine Erfahrungen als Heimkind zurückgeführt werden könnten. Nach Ansicht eines Gutachters war der Mann allerdings voll schuldfähig.

„Cholerisch, bestimmerisch, beherrschend“

Vor Gericht schilderte eine Freundin des Opfers, wie sich die Frau im Laufe ihrer Ehe verändert habe, weil ihr Ehemann sie ständig kontrollieren wollte. „Sie konnte nicht mehr richtig lachen. Er hat den Ton angegeben. Sie war irgendwo kein freier Mensch mehr“, sagte sie.

Die 21-jährige Tochter des Angeklagten schilderte ihren Vater als „cholerisch, bestimmerisch, beherrschend“, der alle in der Familie und besonders ihre Mutter gedemütigt habe. „Meine Mama war jahrelang sehr unterdrückt“, sagte sie. Sie habe ihr schließlich bewusst gemacht, dass sie sich wehren müsse.

Tatsächlich sei die Trennungsabsicht in den letzten Wochen vor ihrem Tod immer deutlicher geworden. Hoffnungen, ein Familienleben mit den Kindern und ohne den Mann führen zu können, habe die Frau in ein bevorstehendes Vorstellungsgespräch in einer Apotheke gesetzt. An dem Termin jedoch war sie schon tot.

Urteil noch nicht rechtskräftig

In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte gesagt, es tue ihm leid, was er seiner Frau und seinen vier Kindern angetan habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte