Saar-Jäger zum Fall Kusel und Andreas S.: “Vorwürfe von Untätigkeit sind haltlos”

Hatten Vertreter:innen der Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) den verdächtigen Andreas S. im Vorfeld der Kusel-Morde etwa nur unzureichend im Blick gehabt? Vorwürfe, untätig oder nicht integer gehandelt zu haben, weist der Verband von sich. Ihren Angaben zufolge hatte die Vereinigung selbst bereits 2004 einen entsprechenden Jagdschein-Entzug für S. beantragt. Das ganze Statement dazu:
Links im Bild: Andreas S. (zensiert). Fotos: (Hintergrund) dpa/picture alliance/Karl-Josef Hildenbrand | (Andreas S.) Claus Kuhn
Links im Bild: Andreas S. (zensiert). Fotos: (Hintergrund) dpa/picture alliance/Karl-Josef Hildenbrand | (Andreas S.) Claus Kuhn

War die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) im Hinblick auf Andreas S. (38), einen der Tatverdächtigen im Fall der Kusel-Morde, etwa im Vorfeld der tödlichen Schüsse untätig? Solcherlei Vorwürfe weist die VJS nach eigenen Angaben „entschieden zurück“. Das teilte sie am Dienstag (22. Februar 2022) auf ihrer Webseite mit.

Jagdschein-Entzug für Andreas S.

„Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes weist Vorwürfe aus einigen Medien entschieden zurück, Verbandsvertreter seien im Vorfeld des Polizistenmordes in Kusel untätig gewesen oder hätten nicht integer gehandelt“, so ein Teil des Statements.

In diesem Zusammenhang äußerte sich auch Landesjägermeister Josef Schneider. Seiner Aussage zufolge stellte die VJS als Körperschaft des Öffentlichen Rechts bereits im Jahr 2004 „erfolgreich den Antrag […], dem mutmaßlichen Mörder den Jagdschein wegen fahrlässiger Körperverletzung zu entziehen“.

Darüber hinaus habe im Jahr 2020 ein Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde „vorausschauend gehandelt und den Antrag des Verdächtigen auf Verlängerung des Jagdscheins abgelehnt“. Laut VJS ist die Person „ehrenamtlich auch stellvertretender Landesjägermeister“. Zum Zeitpunkt der Ablehnung des Antrags von S. seien Ermittlungsverfahren gegen ihn noch nicht abgeschlossen gewesen, argumentierte die Körperschaft weiter. Eine ehrenamtliche Funktion in der VJS stehe „im Einklang zu einer Beschäftigung in einer Jagdbehörde“. Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts könne sie etwa beantragen, dass ein Jagdschein entzogen wird. Dies sei bereits möglich, „wenn der obligatorische Waffenschrank nicht richtig verankert ist“, so Landesjägermeister Schneider.

Nach Kusel-Morden: Empfehlungen für Fahrzeugkontrollen von Jäger:innen

Eigenen Angaben zufolge arbeite die VJS „eng und vertrauensvoll mit den Behörden im Saarland zusammen“. Im Nachgang der Kusel-Morde habe sie „umgehend mit der saarländischen Polizei Empfehlungen für Fahrzeugkontrollen von Jägern entwickelt“. Mit der Maßnahme soll „die vorherrschende Verunsicherung“ ausgeräumt werden, hieß es abschließend.

Hintergrund

Der Fall aus dem Jahr 2004, den die VJS in ihrer Mitteilung aufführt, geht auf eine Verurteilung von Andreas S. wegen fahrlässiger Körperverletzung zurück. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte der 38-Jährige bei einer Hasenjagd im Raum Bexbach mit einer Schrotflinte geschossen, ohne über ausreichend Sicht zu verfügen. Dabei wurde ein Jagdkollege von ihm erheblich verletzt. Letztlich musste S. eine Geldstrafe zahlen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Vereinigung der Jäger des Saarlandes, 22.02.2022
– eigene Berichte