Kontrollen in Homburger Shisha-Bars: Zahlreiche Verstöße festgestellt

In Homburg sind abermals die ansässigen Shisha-Bars ausgiebigen Kontrollen unterzogen worden. Dabei stellten Zoll und Stadt zahlreiche Verstöße fest. Das sind die Details dazu:
Einsatzkräfte kontrollierten vier Shisha-Bars in Homburg: Foto: Hauptzollamt Saarbrücken
Einsatzkräfte kontrollierten vier Shisha-Bars in Homburg: Foto: Hauptzollamt Saarbrücken

Kontrollen in Homburger Shisha-Bars

Am vergangenen Freitagabend (31. März 2023) hat es in Homburg Kontrollen der ansässigen Shisha-Bars gegeben. „Teilnehmende Behörden waren diesmal das Gewerbe- und Ordnungsamt der Stadt sowie verschiedene Einheiten des Zolls“, teilte am heutigen Dienstag ein Sprecher des Hauptzollamts Saarbrücken mit.

Insgesamt seien 14 Einsatzkräfte bei den Überprüfungen dabei gewesen. Kontrollschwerpunkte waren laut Mitteilung „die Bekämpfung der Schwarzarbeit, die Einhaltung des Tabaksteuerrechts sowie die Einhaltung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Shishas in Betriebsräumen von Gaststätten der Stadt Homburg“.

Weitere Aufnahme vom Einsatz. Foto: Hauptzollamt Saarbrücken

Zahlreiche Verstöße festgestellt

Vier Gastrobetriebe seien im Laufe des Abends aufgesucht und Arbeitnehmer:innen zu Beschäftigungsverhältnissen befragt worden. „Der Zoll stellte dabei knapp 75 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher“, hieß es. Wegen Verstößen gegen das Tabaksteuergesetz wurden vier Straf- und ebenso vier Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Laut Sprecher des Hauptzollamts Saarbrücken konnten darüber hinaus folgende Verstöße im Bereich der Schwarzarbeit festgestellt werden:

  • drei Beschäftigte nicht zur Sozialversicherung angemeldet
  • Verdacht des Leistungsbetrugs bei einem Mitarbeiter

„Die Stadt Homburg stellte in allen Shishabars Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz fest“, so der Zoll weiter zum Einsatz. Auch die „Hygienezustände der sogenannten Shisha-Küchen ließen zu wünschen übrig“.

Weitere Kontrollen erwartet

Der Mitteilung zufolge sind weitere Kontrollen der Betriebe durch das Landesamt für Verbraucherschutz „nicht auszuschließen“. Deutlich besser müsse die Umsetzung der Homburger Allgemeinverfügung bei den Betreiber:innen der Bars werden. Konkret geht es nach Angaben des Zolls dabei unter anderem um die „Überwachung und Dokumentation der Kohlenstoffmonoxid-Konzentration“.

Abschließend hieß es: „Die gemeinsamen Kontrollen waren in jedem Fall ein Erfolg und werden auch in Zukunft wiederholt.“

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken, 04.04.2023