Mann greift Freund in Malstatt mit Messer an – Urteil steht fest

Ende des vergangenen Jahres hatte ein 22-Jähriger in Malstatt einen Freund mit einem Messer attackiert. Das Opfer überlebte dank einer Not-Operation. Nun hat das Landgericht sein Urteil gesprochen.
Das Landgericht Saarbrücken hat die drei Finanzmanager zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Foto: BeckerBredel.
Das Landgericht Saarbrücken hat ein Urteil gesprochen. Foto: BeckerBredel.
Das Landgericht Saarbrücken hat die drei Finanzmanager zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Foto: BeckerBredel.
Das Landgericht Saarbrücken hat ein Urteil gesprochen. Foto: BeckerBredel.

Angeklagter hatte mit Messer auf Freund eingestochen

Am 22. November 2022 kam es in Saarbrücken-Malstatt zu einem Messerangriff, bei dem ein damals 21-Jähriger schwer verletzt wurde. Der Täter: Sein bester Freund. Der Auszubildende hatte mit einem Küchenmesser mit acht Zentimeter langer Klinge auf das Opfer eingestochen.

Sechs Jahre und sechs Monate Haft

Nun hat das Landgericht den 22-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Da der Angeklagte kokainsüchtig sei, ordnete das Gericht zudem eine Unterbringung in einer Entzugsanstalt an. Das berichtet die „Bild“-Zeitung.

Bis zur Attacke hätten sich die Freunde normal unterhalten

Am Tatabend seien die beiden Freunde auf dem Weihnachtsmarkt und in einer Diskothek gewesen. Dabei hätten sie reichlich Alkohol konsumiert. Wie das Opfer aussagte, hätten sie sich jedoch bis zuletzt normal unterhalten. Völlig unvermittelt habe der Täter in der Wohnung seines Kumpels zum Messer gegriffen und ihm in den Hals gestochen.

Täter gab an, einen Filmriss zu haben

Die Wunde sei fünf Zentimeter tief gewesen. Der junge Mann wurde notoperiert und überlebte. Bis heute leide er jedoch unter Schlafproblemen. Der Angreifer ließ sich im Anschluss an die Tat widerstandslos festnehmen. Er gab an, einen Filmriss gehabt zu haben. Im Prozess entschuldigte er sich bei dem Opfer. Das Urteil ist rechtskräftig.

Verwendete Quellen:
– Bild-Zeitung
– eigener Bericht