Messerangriff auf Paar in Wildpark Großrosseln: 23-Jähriger zu Freiheitsstrafe verurteilt

Nach einem Messerangriff auf ein Paar im Wildpark Großrosseln ist ein 23-jähriger Mann am heutigen Freitag (22. März 2024) zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken im Überblick:
Über 30 Mal soll der Angeklagte am Tatort in Großrosseln damals auf seine Opfer eingestochen haben. Foto: BeckerBredel
Über 30 Mal soll der Angeklagte am Tatort in Großrosseln damals auf seine Opfer eingestochen haben. Foto: BeckerBredel

Nach Messerangriff in Wildpark Großrosseln: 23-Jähriger zu Haft verurteilt

Das Landgericht Saarbrücken hat am heutigen Freitag (22. März 2024) einen 23-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Außerdem ordnete das Strafgericht die Unterbringung des 23-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidigung fünf. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden, es ist damit noch nicht rechtskräftig.

Landgericht spricht Urteil wegen zweifachen versuchten Totschlags

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Sommer des vergangenen Jahres in einem Wildtierpark im Regionalverband Saarbrücken mit einem Messer auf ein Paar eingestochen hat. Dementsprechend verurteilte das Landgericht den Mann ihn wegen zwei Fällen des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und einmal mit schwerer Körperverletzung.

Angeklagter soll über 30 Mal auf Pärchen eingestochen haben

Ende August 2023 soll der Angeklagte in einem Wald bei Großrosseln unvermittelt und ohne Anlass auf eine 44 Jahre alte Frau und deren 47-jährigen Freund eingestochen haben. Der 23-Jährige soll dabei mehr als 30 Mal zugestochen haben. Die beiden Opfer wurden bei dem Angriff lebensgefährlich verletzt. Ohne medizinische Behandlung wären die 44-jährige Frau und der 47-jährige Mann gestorben. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken warf dem Mann deshalb vor, aus Mordlust gehandelt und die Arg- und Wehrlosigkeit des Paares bewusst ausgenutzt zu haben.

Angeklagter laut Gericht nur vermindert schuldfähig

Der Angeklagte soll bei seiner Tat in einem Zustand der verminderten Schuldfähigkeit gehandelt haben, weil er unter dem Einfluss von Alkohol, Kokain und Cannabis gestanden hatte. Zudem soll der Mann mutmaßlich psychisch erkrankt sein. Zum Auftakt des Prozesses Ende Februar hatte sich der Angeklagte bei dem Paar entschuldigt und gesagt, er könne sich an die Tat nicht erinnern.

Opfer leiden noch heute unter der Tat

Vor Gericht hatten die beiden Opfer berichtet, dass sie noch heute psychisch und körperlich unter der Tat leiden. Die 44-jährige Frau gab an, dass sie Angst gehabt habe, dass der Angreifer sie töten wolle. Zwei Tage nach dem Messerangriff erlitt die Frau im Rahmen ihres Krankenhausaufenthalts einen Schlaganfall. Ihren Beruf kann sie wegen Einschränkungen eines Armes nicht mehr ausüben. Noch heute denke sie täglich an die Tat und sei sehr schreckhaft. Ihr Freund berichtet, dass er seit der Tat unter Albträumen und Schlafstörungen leide und ständig Bauchschmerzen habe. Beide Opfer befinden sich in psychologischer Behandlung.

Verwendete Quellen:
– Informationen der Deutschen Presse-Agentur
– eigene Berichte