Nach Messerangriff auf Paar in Wildpark Großrosseln: Urteil gegen Mann (23) ist rechtskräftig

Ein Angeklagter (23) hat gestanden, unter Drogen auf ein Paar im Wildpark Großrosseln eingestochen zu haben. Jetzt bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Saarbrücken: Das Urteil gegen den 23-Jährigen ist rechtskräftig. Welche Strafe gegen den Mann verhängt wurde:
Über 30 Mal soll der Angeklagte am Tatort in Großrosseln damals auf seine Opfer eingestochen haben. Foto: BeckerBredel
Über 30 Mal soll der Angeklagte am Tatort in Großrosseln damals auf seine Opfer eingestochen haben. Foto: BeckerBredel

Messerangriff in Wildpark Großrosseln – Urteil rechtskräftig

Das Urteil gegen einen 23-Jährigen wegen einer Messerattacke im Wildtierpark in Großrosseln ist rechtskräftig. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Saarbrücken am Mittwoch (3. April 2024) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Acht Jahre Haft

Der Mann war Ende März zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Kammer hatte ihn in zwei Fällen des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher und einmal mit schwerer Körperverletzung für schuldig gesprochen. Außerdem ordnete das Gericht seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Das war passiert

Der Angeklagte hatte im August 2023 in einem Wald bei Großrosseln auf ein Paar aus dem benachbarten Frankreich unvermittelt und ohne konkreten Anlass mehr als 30 Mal eingestochen. Ohne medizinische Behandlung, so die Anklage, wären die 44-jährige Frau und ihr 47 Jahre alter Freund gestorben. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, aus Mordlust gehandelt und die Arg- und Wehrlosigkeit des Paares bewusst ausgenutzt zu haben.

Verminderte Schuldfähigkeit

Der Angeklagte soll im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit gehandelt haben, weil er zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol, Kokain und Cannabis stand sowie aufgrund einer mutmaßlichen psychischen Erkrankung.

Mann soll sich nicht an Tat erinnern können

Zum Prozessauftakt Ende Februar hatte sich der 23-Jährige bei dem Paar entschuldigt und gesagt, er könne sich an die Tat nicht erinnern. Die beiden Opfer leiden bis heute psychisch und körperlich an den Folgen, wie sie vor Gericht schilderten.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte