Mordprozess: Lebenslange Haft für Saar-Krankenpfleger – Urteil ist rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken gegen einen früheren Gesundheits- und Krankenpfleger ist nach Rücknahme der Revisionen rechtskräftig. Das Landgericht hatte den Mann unter anderem wegen versuchten Mordes verurteilt - zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Doch das ist nicht die einzige Konsequenz.
Das Urteil gegen den Ex-Pfleger ist rechtskräftig. Archivfoto: BeckerBredel
Das Urteil gegen den Ex-Pfleger ist rechtskräftig. Archivfoto: BeckerBredel

Das Landgericht Saarbrücken hatte Anfang März einen früheren Gesundheits- und Krankenpfleger aus dem Saarland zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Vorangegangen waren insgesamt 25 Verhandlungstage. Das Urteil war wegen versuchten Mordes in fünf Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, sowie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung erfolgt. Darüber hinaus wurde ein lebenslanges Verbot für den Angeklagten ausgesprochen, den Beruf eines Krankenpflegers oder eine Tätigkeit in der Pflege kranker/alter Menschen oder im Rettungswesen auszuüben.

Nach dem Inhalt des Urteils soll der Mann während seiner Tätigkeiten in der SHG-Klinik Völklingen sowie im Homburger Universitätsklinikum (in den Jahren 2015 und 2016) durch Medikamentengaben bei Patient:innen reanimationspflichtige Zustände herbeigeführt haben. Der Auffassung des Gerichts nach soll er sich im Zuge der anschließenden Reanimationen die bewundernde Aufmerksamkeit seines beruflichen Umfeldes verschafft haben.

Lebenslange Haft für Saar-Krankenpfleger – Urteil ist rechtskräftig

Mit Stand vom heutigen Mittwoch (6. Juli 2022) teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mit: Das Urteil des Landgerichts gegen den Ex-Pfleger ist rechtskräftig. Den Angaben zufolge haben der Angeklagte sowie die Staatsanwaltschaft ihre jeweilige Revision zurückgenommen.

„Aus erheblichem Geltungsdrang“ gehandelt

Während der Verhandlung hatte die Staatsanwältin geäußert: Für sie stand außer Zweifel, dass der Mann 2015 und 2016 Patient:innen nicht verordnete Medikamente verabreicht und damit ihren Tod billigend in Kauf genommen haben soll. Er habe „aus erheblichem Geltungsdrang“ gehandelt, um sich bei Reanimationsmaßnahmen zu profilieren. Bei der Obduktion der Leichname waren Rückstände von entsprechenden Präparaten gefunden worden. Der Anklage zufolge hatten nur zwei der sechs betroffenen Patient:innen die Klinikaufenthalte überlebt.

Zum Prozessauftakt im Juni 2021 hatte der Angeklagte eine Erklärung verlesen, wonach er die ihm zur Last gelegten Taten nicht begangen habe.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Mitteilung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, 06.07.2022