Nach Flucht aus Saar-Gefängnis: Hinweise zu Aufenthaltsort von offenbar nahezu unbekleidetem Häftling

Seit drei Tagen ist ein aus dem Gefängnis in Ottweiler ausgebrochener Häftling auf der Flucht. Es habe drei Hinweise gegeben, wonach der Gesuchte im Bereich Niederlinxweiler unterwegs war - offenbar nahezu unbekleidet.
Hier zu sehen: die Justizvollzugsanstalt Ottweiler. Foto: JVA Ottweiler
Hier zu sehen: die Justizvollzugsanstalt Ottweiler. Foto: JVA Ottweiler

Nach Flucht aus JVA Ottweiler: 40-Jähriger noch nicht gefunden

Der aus dem Gefängnis in Ottweiler geflüchtete Häftling (40) ist noch nicht gefunden worden. „Die Ermittlungen dauern an, wo er sich aufhalten könnte“, sagte ein Sprecher des Landespolizeipräsidiums in Saarbrücken am heutigen Mittwoch (23. August 2023).

Hinweise zu Aufenthaltsort

Es habe drei Hinweise von Zeug:innen gegeben, die den 40-Jährigen nach seiner Flucht im Bereich Niederlinxweiler bei St. Wendel gesehen hätten. Eine Fahndung vor Ort sei allerdings erfolglos geblieben.

Mann offenbar nahezu unbekleidet

Der Mann war am Sonntag nach einer Freistunde im Hof über einen Zaun mit Stacheldraht geklettert, um dann über die Außenmauer der Anstalt zu entkommen. In der Nähe der JVA sei ein Teil seiner Kleidung gefunden worden, die er dort abgelegt oder verloren habe.

Laut „SR“ und „SZ“ war es einer Zeugin gelungen, in Niederlinxweiler ein Foto von dem „Halbnackten“ anzufertigen. Die Aufnahme zeige den 40-Jährigen von hinten. Ermittler:innen gehen den Berichten zufolge aus, dass es sich um den gesuchten Häftling handelt.

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Keine strafrechtlichen Folgen für Ausbruch

Der Polizeisprecher sagte, ein Ausbruch aus dem Gefängnis sei nicht strafbar. Dass der Häftling entlaufen sei, werde für ihn also keine strafrechtlichen Folgen haben.

Haftstrafe wegen Besitzes von Betäubungsmitteln

Der Mann saß wegen Besitzes von Betäubungsmitteln ein. Er war Ende 2022 vom Amtsgericht Kaiserslautern zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden. Da er die Summe nicht begleichen konnte, hätte er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen absitzen müssen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hatte er die Haft am 27. Juni in der JVA angetreten. Sie wäre am 24. September verbüßt gewesen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Saarländischer Rundfunk
– Saarbrücker Zeitung
– eigene Berichte