Weitere Anklage gegen S., heutiger Prozesstermin geplatzt

Wegen einer Corona-Erkrankung des im Falle der Polizistenmorde Hauptangeklagten findet der für heute angesetzte Prozesstag nicht statt. Derweil informierte die Saarbrücker Staatsanwaltschaft über eine neue Anklage gegen den 39-Jährigen. In dieser werden S. gleich mehrere Vergehen zur Last gelegt. Es geht um einen Vorfall aus dem Jahr 2017, bei dem die Ermittlungen wiederaufgenommen wurden.
In der weiteren Anklage gegen S. geht um einen Vorfall aus dem Jahr 2017. Die Ermittlungen wurden wiederaufgenommen. Fotos: (Hintergrund) dpa/picture alliance/Sebastian Gollnow | (Foto Tatverdächtiger S.) Claus Kuhn
In der weiteren Anklage gegen S. geht um einen Vorfall aus dem Jahr 2017. Die Ermittlungen wurden wiederaufgenommen. Fotos: (Hintergrund) dpa/picture alliance/Sebastian Gollnow | (Foto Tatverdächtiger S.) Claus Kuhn

Polizistenmord-Prozess: Heutiger Verhandlungstag entfällt

Eigentlich sollte der Mordprozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizeikräfte nahe Kusel am heutigen Mittwoch (28. September 2022) fortgesetzt werden. Erwartet worden waren unter anderem Angaben des Nebenangeklagten zur Tat sowie Aussagen eines ehemaligen Mitgefangenen des Hauptangeklagten. Doch daraus wird offenbar nichts, wie die „Rheinpfalz“ und die „Deutsche Presse-Agentur“ vermelden.

Den Angaben zufolge entfällt der für heute angesetzte Verhandlungstag wegen einer Erkrankung von S. – „der Hauptangeklagte hat sich mit dem Coronavirus infiziert“, so die Rheinpfalz auf Grundlage einer Mitteilung des Landgerichts Kaiserslautern. Die Verhandlung könne in Abwesenheit des Angeklagten nicht stattfinden. Bereits die beiden jüngsten Prozesstage waren nicht mit dem ursprünglich geplanten Programm abgehalten worden, unter anderem weil ein psychiatrischer Gutachter – ebenfalls wegen Corona – gefehlt hatte. Der nächste Prozesstermin ist für den 14. Oktober angesetzt.

Weitere Anklage gegen S.

Derweil informierte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am heutigen Mittwoch über eine weitere Anklage gegen S. – wegen mehrerer Vergehen. Wie aus einer entsprechenden Mitteilung hervorgeht, wurde „am 19. August 2022 Anklage wegen des Verdachts der Jagdwilderei, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung und der falschen Verdächtigung […] erhoben“.

Die Vorwürfe im Detail

„Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, im September 2017 in der Nähe von Spiesen-Elversberg ohne Jagdberechtigung hinsichtlich des betreffenden Jagdreviers ein Reh geschossen zu haben“, so die Staatsanwaltschaft. Das Ganze soll von einem Zeugen beobachtet worden sein. Die Person soll sich laut Mitteilung „anschließend auf einem Feldweg einem durch den Angeschuldigten geführten Fahrzeug entgegengestellt haben“.

S. soll „unter billigender Inkaufnahme erheblicher Verletzungen des Zeugen im Falle der Kollision“ auf diesen zugefahren sein – „um der Entdeckung seiner Person zu entgehen und die Aufdeckung der zuvor begangene Wildereihandlung zu verhindern“, teilte die Staatsanwaltschaft ebenso mit. Nur durch einen Sprung zur Seite hätte der Zeuge eine Kollision mit dem Fahrzeug von S. verhindern können.

Alibi-Zeugen

Wegen des Vorfalls hatte es gegen S. ein Ermittlungsverfahren gegeben. In diesem Rahmen „bot der Angeschuldigte zwei Alibi-Zeugen auf“, so die Staatsanwaltschaft. Diese bestätigten die „bestreitende Einlassung des Angeschuldigten“, hieß es. In der Folge wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.

S. wiederum beschuldigte laut Staatsanwaltschaft „umgekehrt den Tatzeugen wegen Verleumdung“. In der Folge hatte es gegen diesen ein Ermittlungsverfahren gegeben, das später jedoch ebenso eingestellt worden war.

Ermittlungen wiederaufgenommen

Wie ebenso aus der Mitteilung hervorgeht, wurden die Ermittlungen im Verfahren aus 2017 im Zuge der aktuellen Ermittlungen im Mordprozess wiederaufgenommen. „Nachdem auch einer der beiden Alibizeugen seine früheren entlastenden Aussagen zurückgenommen hatte, erfolgte eine Neubewertung der Beweislage“, so die Staatsanwaltschaft. „Dies führte zur Anklageerhebung“.

Keine Äußerungen von S. dazu

Zu den Vorwürfen im Verfahren aus 2017 habe sich S. „aktuell nicht mehr geäußert“. Das der „Anklage vom 19. August 2022 zugrundeliegende Verfahren betrifft allein den konkreten Vorfall aus 2017“, hieß es. Wegen möglicher weiterer Taten der Jagdwilderei werde gegen den Angeschuldigten in einem gesonderten Verfahren ermittelt. „Diese Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen“.

Hintergrund zum Polizistenmord-Prozess

Der Hauptangeklagte soll Ende Januar eine Polizistin und ihren Kollegen bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle auf einer abgelegenen Kreisstraße nahe Kusel erschossen haben. Die Anklage geht davon aus, dass S. Jagdwilderei vertuschen wollte. Dem Nebenangeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, beim Verwischen der Spuren geholfen zu haben. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im Saarland festgenommen worden. Alle bisherigen SOL.DE-Artikel zu den Polizistenmorden hier.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Mitteilung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, 28.09.2022
– Rheinpfalz
– Deutsche Presse-Agentur