Saarbrücken: Anklage wegen versuchten Totschlags gegen Ärztekammerpräsident nicht zugelassen

Das Saarländische Oberlandesgericht hat eine Anklage gegen Josef Mischo, den Chef der Ärztekammer, nicht zugelassen. Zuvor hatte ihm die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich unter anderem des versuchten Totschlags in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig gemacht zu haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Saar-Ärztekammerpräsidenten unter anderem versuchten Totschlag vor. Foto: picture alliance/dpa-Bildfunk/Patrick Seeger
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Saar-Ärztekammerpräsidenten unter anderem versuchten Totschlag vor. Foto: picture alliance/dpa-Bildfunk/Patrick Seeger

Verfahren gegen Präsidenten der Ärztekammer: Beschwerden erfolglos

Das Oberlandesgericht des Saarlandes hat die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Anklage im Strafverfahren gegen den Präsidenten der Ärztekammer als unbegründet verworfen. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht für eine Strafbarkeit wegen Unterlassens, teilte das Gericht in Saarbrücken mit.

Das sind die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Präsidenten der Ärztekammer vor, er habe von einer Suchterkrankung und Diagnosefehlern eines Pathologen gewusst, ohne das Landesamt für Soziales zu unterrichten. Der Arzt habe dann aufgrund suchtbedingter Beeinträchtigungen sieben Fehlbefunde gestellt und sich unter anderem des versuchten Totschlags in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig gemacht. Dafür, so der Vorwurf der Anklage, sei auch der Präsident der Ärztekammer infolge der unterbliebenen Unterrichtung des Landesamtes für Soziales strafrechtlich wegen Unterlassens verantwortlich.

Landgericht lehnte Zulassung der Anklage ab

Das Landgericht Saarbrücken lehnte die Zulassung der Anklage ab. Der Präsident der Ärztekammer habe rechtlich nicht dafür einzustehen gehabt, die von der Suchterkrankung des Pathologen ausgehenden Gefahren für Patientinnen und Patienten zu verhindern, urteilte das Landgericht.

Auffassung des Landgerichts bestätigt

Das Oberlandesgericht habe die hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltschaft und einer Geschädigten als unbegründet verworfen und die Auffassung des Landgerichts bestätigt.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigener Bericht