Saarbrücker Zoll kontrolliert Barbershops und Friseurbetriebe – das ist die Bilanz

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrücken hat im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz erst kürzlich Friseursalons sowie Barbershops unter die Lupe genommen. Dabei ergaben sich zahlreiche Verdachtsmomente, unter anderem wegen unerlaubter Ausländerbeschäftigung. Die gesamte Bilanz:
Rund 50 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren an den Kontrollen beteiligt. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Federico Gambarini
Rund 50 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren an den Kontrollen beteiligt. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Federico Gambarini

Zoll kontrolliert Friseurhandwerk

Am Dienstag (5. April 2022) haben rund 50 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrücken das Friseurhandwerk überprüft. Nach Angaben des Hauptzollamts wurden 69 Friseursalons und Barbershops im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz unter die Lupe genommen.

„Die Prüfungen waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen“, hieß es in diesem Zusammenhang. Unter anderem legte der Zoll dabei den Fokus auf die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, Mindestarbeitsbedingungen sowie der illegalen Beschäftigung von Ausländern.

Das ist die Bilanz

Laut Mitteilung führten die Prüfungen zu folgenden Verdachtsmomenten:

  • 13x Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (fehlende Anmeldung zur Sozialversicherung)
  • 10x Mindestlohnverstoß
  • 10x Leistungsmissbrauch (unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen)
  • 2x unerlaubte Ausländerbeschäftigung

Unterstützung durch Finanzamt Saarbrücken

Die Kontrollen im Saarland wurden auch durch neun Bedienstete des Finanzamts Saarbrücken unterstützt, so das Hauptzollamt der Landeshauptstadt. Die Personen führten „in den jeweiligen Unternehmen eine Prüfung der Kasseneinnahmen und Kassenausgaben durch“. Außerdem begleiteten diese Behörden die Überprüfungen:

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Ordnungsämter
  • Handwerkskammer des Saarlandes

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken, 07.04.2022