Schrottsammelfahrzeug ist selbst schrottreif: Saar-Polizei stellt 41 Mängel fest
Schrottsammelfahrzeug in Völklingen kontrolliert
Am gestrigen Montag (7. März 2022) haben Einsatzkräfte der Verkehrspolizei ein Schrottsammelfahrzeug kontrolliert. Der Kastenwagen mit ausländischem Kennzeichen fiel den Beamt:innen bereits in der „Innenstadt von Völklingen beim Schrottsammeln auf“, so das Landespolizeipräsidium Saar am heutigen Dienstag.
Im Stadtteil Fenne konnte das Fahrzeug schließlich angehalten sowie kontrolliert werden, hieß es. Bei dem Fahrer handelte es sich zu dem Zeitpunkt um einen 49 Jahre alten Mann. Darüber hinaus befanden sich zwei Frauen im Fahrzeug (37 und 49 Jahre alt), teilten die Einsatzkräfte mit. „Die erforderliche Erlaubnis zum Sammeln von Abfall lag nicht vor“.
41 Mängel an Fahrzeug festgestellt
Bereits auf den ersten Blick seien bei der Kontrolle des Kastenwagens „eklatante Mängel“ festgestellt worden. In der Folge wurde das Fahrzeug bei einem Kfz-Sachverständigen vorgeführt, so das Landespolizeipräsidium Saar weiter. „Bei der Prüfstelle bestätigten sich die bereits erkannten gefährlichen Mängel am Fahrzeug.“ In ihrer Mitteilung schilderten die Beamt:innen die schwerwiegendsten der insgesamt 41 Mängel:
- kurz vor dem Totalversagen stehende Bremsanlage
- fehlende Radschrauben
- eine gebrochene Blattfeder an der Hinterachse
- ein undichter Motor (hoher Ölverlust)
- diverse Durchrostungen tragender Fahrzeugteile
Polizei: „Fahrzeug an Ort und Stelle stillgelegt“
„Das Fahrzeug wurde an Ort und Stelle stillgelegt und die Weiterfahrt untersagt“, informierte die Polizei. Gegen Fahrer und Halter seien mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. Die Einsatzkräfte der spezialisierten Verkehrsüberwachung sorgten laut Mitteilung auch für eine ordnungsgemäße Entsorgung des Abfalls. In diesem Zusammenhang hieß es abschließend: „Die Polizei weist ausdrücklich auf die Einhaltung der technischen und zulassungsrechtlichen Vorschriften sowie der gewerberechtlichen Vorschriften hin. Darüber hinaus unterliegen Abfalltransporte, je nach Abfallart, einer Anmelde- beziehungsweise Erlaubnispflicht.“
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Landespolizeipräsidiums Saar, 08.03.2022