Sexualmord in Neunkirchen: Urteil gegen 61-Jährigen steht jetzt fest

Im Prozess um den Mord an einer Frau (69) bei Neunkirchen-Sinnerthal hat das Landgericht Saarbrücken jetzt einen Mann verurteilt - unter anderem Mordes und Vergewaltigung. Die Richter gehen davon aus, dass der 61-Jährige am Tattag vermindert steuerungsfähig war.
Das Landgericht Saarbrücken hat den 61-Jährigen wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge verurteilt. Symbolfoto/Archiv: BeckerBredel
Das Landgericht Saarbrücken hat den 61-Jährigen wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge verurteilt. Symbolfoto/Archiv: BeckerBredel
Das Landgericht Saarbrücken hat den 61-Jährigen wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge verurteilt. Symbolfoto/Archiv: BeckerBredel
Das Landgericht Saarbrücken hat den 61-Jährigen wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge verurteilt. Symbolfoto/Archiv: BeckerBredel

Freiheitsstrafe nach Mord und Vergewaltigung von Rentnerin bei Neunkirchen-Sinnerthal

Ein Mann, der im September 2023 eine Rentnerin (69) auf einem Radweg bei Neunkirchen-Sinnerthal vergewaltigt und getötet haben soll, ist unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dabei ging das Landgericht Saarbrücken am heutigen Mittwoch (29. Mai 2024) von einer verminderten Steuerungsfähigkeit aus. Zudem ordnete es die Unterbringung des 61-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe und Unterbringung in der Psychiatrie gefordert.

Das waren die Vorwürfe gegen den vorbestraften Sexualstraftäter

Die Anklage hatte dem deutschen Staatsangehörigen vorgeworfen, zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes gehandelt zu haben. Bei dem Mann handelt es sich um einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter, der nach einer positiven Sozialprognose seit 2020 wieder auf freiem Fuß war. Er stand seit Mitte März vor Gericht. Dem Vorsitzenden Richter zufolge verbrachte er in seinem Leben bislang annähernd 33 Jahre im Gefängnis.

Das Gericht bestätigte zudem die Anklagevorwürfe wegen sexueller Belästigung in sechs Fällen und Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung.

Angeklagter äußerte sich nicht

Zum Prozessauftakt hatte sich der Angeklagte weder zu seiner Person noch zu den Tatvorwürfen geäußert. Die Verteidigung hatte statt Mord nur die Voraussetzungen einer Vergewaltigung mit Todesfolge gesehen. Sie hatte deshalb eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren gefordert sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

DNA-Spur brachte wohl entscheidenden Hinweis

Zunächst hatte die Polizei vergeblich nach einem Täter gefahndet, bis sie rund eine Woche nach der Tat den Verdächtigen festnahm. Eine DNA-Spur hatte die Ermittler:innen zu dem Mann geführt. Zwischenzeitlich war auch ein Aufruf bezüglich möglicher Hinweise über die Sendung „Aktenzeichen XY“ gestartet worden.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte