Strafbefehl gegen Ehefrau von Polizistenmörder S. ist rechtskräftig
Strafbefehl gegen Ehefrau von Polizistenmörder rechtskräftig
Wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Jagdwilderei und Verstoßes gegen das Waffengesetz ist der Strafbefehl gegen die Ehefrau des verurteilten Polizistenmörders von Kusel jetzt rechtskräftig geworden. Es sei innerhalb der Frist kein Einspruch dagegen bei Gericht eingegangen, teilte der Direktor des Gerichts am heutigen Dienstag (21. März 2023) in Kusel mit. Der Verteidiger habe zudem den Verzicht auf Rechtsmittel erklärt.
Das sind die Konsequenzen
Die Frau wurde demnach zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Strafbefehl umfasse auch die Einziehung bestimmter Waffen. Er ist nach Angaben des Amtsgerichts Kusel auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern erlassen worden.
Schusswaffen zur Jagd überlassen
Laut Strafbefehl hatte die Frau ihrem Mann erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Jagd überlassen, obwohl dieser zur Nutzung der Waffen nicht berechtigt gewesen war. Der 39-jährige S. besaß seit März 2020 keinen Jagdschein mehr. Zuvor hatte er Waffen, die ihm gehörten, Erwerbsberechtigten überlassen müssen. Einen Teil davon hatte er seiner Ehefrau, die auch Jägerin ist, gegeben. Dadurch habe er weiter Zugang zu Waffen gehabt, hieß es vom Gericht.
Lebenslange Haft für S.
Der 39-Jährige war Ende November 2022 vom Landgericht Kaiserslautern wegen Mordes an zwei Polizeikräften zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Demnach hatte der Saarländer Ende Januar 2022 bei Kusel (Westpfalz) den Kommissar und seine Kollegin bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle erschossen, um gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Deutsche Presse-Agentur