Zehn Monate Haft für Ehefrau von verurteiltem Polizistenmörder S.

Der 39-jährige Saarländer S. ist vor etwa drei Monaten aufgrund des Mordes an zwei Polizeikräften nahe Kusel verurteilt worden. Gegen seine Ehefrau wurde Ende Februar laut einem Bericht ein Strafbefehl erlassen. Was bisher bekannt ist:
Auch in Sulzbach hatte es Durchsuchungen im Rahmen der Ermittlungen zu den Polizistenmorden gegeben. Waffen waren gefunden worden. Archivfoto: BeckerBredel
Auch in Sulzbach hatte es Durchsuchungen im Rahmen der Ermittlungen zu den Polizistenmorden gegeben. Waffen waren gefunden worden. Archivfoto: BeckerBredel

Aufgrund des Mordes an zwei Polizeikräften nahe Kusel/Rheinland-Pfalz ist der 39 Jahre alte S. vor etwa drei Monaten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. In einem anderen Verfahren wegen Wilderei vor dem Landgericht Neunkirchen gab es erst vor wenigen Tagen einen Freispruch für den Saarländer: Der Richter schilderte, er halte eine Verurteilung des Angeklagten auf Grundlage der Beweisaufnahme für „nicht mehr möglich“. Es gebe demnach keine „objektivierbaren Gesichtspunkte“; man habe keine Waffe gefunden, es gebe Widersprüchlichkeiten beim Zeitablauf – und keinen Beleg, dass das mutmaßliche Tatauto bewegt wurde.

Strafbefehl gegen Ehefrau von S.

Die tödlichen Schüsse auf die beiden Polizeikräfte Ende Januar 2022 wurden aus Waffen abgefeuert, die formal im Besitz der Ehefrau von S. waren. Wegen Beihilfe zur Wilderei sowie Verstößen gegen das Waffengesetz wurde ein Strafbefehl gegen die Frau erlassen. Darüber berichtet die „Rheinpfalz“. Der Strafbefehl sehe zehn Monate Haft vor  – auf Bewährung.

Das Gericht sei überzeugt gewesen, dass die Frau dem verurteilten Polizistenmörder die Tatwaffen und andere Waffen überließ. S. hatte im März 2020 seinen Jagdschein zum zweiten Mal verloren. Er musste als Folge seine Waffen abgeben und einer „berechtigten Person“ überlassen.

Im Haus des Ehepaares in Spiesen im Landkreis Neunkirchen hatten Sonderkommando-Kräfte bei einer Durchsuchung 17 Waffen, darunter Gewehre, Flinten, Kurzwaffen und eine Armbrust gefunden.

Der Strafbefehl gegen die Frau von S. ist laut Zeitungsbericht noch nicht rechtskräftig. Demnach könne noch Einspruch eingereicht werden.

Verwendete Quellen:
– news-trier.de
– eigene Berichte