3G auf Arbeit und in Bus und Bahn plus Homeoffice-Pflicht: Das gilt ab sofort

Mehr Corona-Schutz am Arbeitsplatz: Das ist das Ziel der neuen 3G-Regeln. Sie gelten auch in Bus und Bahn. Außerdem sollen wieder mehr Beschäftigte ins Homeoffice.
Die 3G-Regel gilt ab Mittwoch auch in Bus und Bahn. Foto: Jörg Carstensen/dpa-Bildfunk
Die 3G-Regel gilt ab Mittwoch auch in Bus und Bahn. Foto: Jörg Carstensen/dpa-Bildfunk

Im Kampf gegen die Pandemie gelten auch am Arbeitsplatz schärfere Regeln. „Nur für Geimpfte, Getestete und Genesene“ heißt es dann auch im Job. Das hat Folgen vor allem für Ungeimpfte. Das Ziel: Die Verbreitung des Coronavirus in Betrieben soll eingedämmt werden. Mit den Regeln, die seit Mittwoch (24. November 2021) gelten, kommen auf Arbeitgeber und Beschäftigte wesentliche Änderungen zu.

Neue Kontrollen

Zugang zu einem Betrieb sollen Beschäftigte nur bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das belegen – zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, einem Impfzertifikat über eine App oder einem Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.

Pflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind für die Überprüfung der Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten verantwortlich. Unternehmen sollen die 3G-Regeln täglich kontrollieren und dokumentieren. Wenn der Arbeitgeber einen Genesenen- oder Impfnachweis einmal kontrolliert und dokumentiert hat, können die jeweiligen Beschäftigten von den täglichen Kontrollen ausgenommen werden. Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten.

Homeoffice-Pflicht

Zudem kommt eine Homeoffice-Pflicht: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz ermöglicht werden. Solche Gründe könnten vorliegen, wenn die Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten – zum Beispiel Schalterdienste bei erforderlichen Kunden- und Mitarbeiterkontakten oder Reparatur- und Wartungsaufgaben. Die Beschäftigten wiederum haben ein Angebot des Arbeitgebers anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

3G auch in Bus und Bahn

Auch Fahrgäste in Fern- und Regionalzügen sowie in Bussen und Straßenbahnen müssen seit diesem Mittwoch an geimpft, genesen oder getestet sein. Die Deutsche Bahn kündigte entsprechende Kontrollen der 3G-Regel an. Diese sollen stichprobenartig vom Sicherheits- und Kontrollpersonal durchgeführt werden, teilte der Konzern mit. „Allein im Fernverkehr sind in den ersten Tagen nach Inkrafttreten der neuen Regeln Kontrollen auf 400 Verbindungen geplant“, hieß es. Sollten Fahrgäste von der Fahrt ausgeschlossen werden müssen, weil sie die sogenannten 3G-Regeln nicht befolgten, könnten die Beschäftigten die Bundespolizei um Unterstützung bitten.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur