Betrugsprozess um Corona-Soforthilfen beginnt – Fälle auch im Saarland
Prozess um Corona-Soforthilfen
Am heutigen Montagmorgen (11. Januar 2021) beschäftigen das Landgericht München mutmaßlich erschlichene Coronahilfen. Angeklagt ist laut „dpa“ ein 31-Jähriger. Dieser soll in mindestens 91 Fällen unberechtigterweise Corona-Soforthilfe beantragt haben. Es geht um Fälle im Saarland, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Berlin. Der Angeklagte soll mit Scheinidentitäten mehr als 2,5 Millionen Euro beantragt haben. Knapp 68.000 Euro davon wurden ausgezahlt.
Weitere Prozesse wahrscheinlich
Künftig dürften zahlreiche weitere Prozesse dieser Art die Gerichte bundesweit beschäftigen, denn ein Einzelfall ist das Vorgehen nicht. Das Bundeskriminalamt (BKA) teilte „dpa“ zufolge mit: „Kriminelle nutzten die aktuelle Notlage aus, um sich finanziell zu bereichern“.
Schaden im Saarland
Eine Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Josef Dörr hatte im August 2020 aufgezeigt: Im Saarland ist durch den Betrug im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen ein Schaden von mehr als einer Million Euro entstanden.
Gefängnisstrafe für Saarbrücker
Wegen Betrugs mit Corona-Soforthilfen hatte das Amtsgericht Saarbrücken im September 2020 einen 35-jährigen Mann aus der Landeshauptstadt zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Insgesamt ging es um zehn Fälle.
Auszahlungsstellen zeigen Verdachtsfälle an
Zu Beginn der Corona-Krise kamen die Ermittler:innen tatverdächtigen Personen vor allem auf die Spur, wenn Banken wegen verdächtiger Transaktionen Verdacht auf Geldwäsche meldeten. Inzwischen sind es vor allem die Auszahlungsstellen wie die bayerische Landeshauptstadt München, die Verdachtsfälle anzeigen.
Betrug inzwischen deutlich schwieriger
Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums betonte, dass Betrug mit Corona-Hilfen inzwischen deutlich schwieriger sei als zu Beginn der Pandemie. Die Überbrückungshilfe, die sich an die Soforthilfe aus dem Frühjahr anschloss, habe schon ein „prüfender Dritter“ wie etwa ein:e Steuerberater:in beantragen müssen. „Die grundsätzliche Antragstellung über einen sogenannten ‚prüfenden Dritten‘ vermeidet Missbrauch“, so der Sprecher.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte