Bundestag beschließt Corona-Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen
Der Bundestag hat eine erste begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal und weitere Krisenregelungen beschlossen. Für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen stimmten am Freitag 571 Abgeordnete. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich. Am Nachmittag soll darüber auch noch der Bundesrat in einer Sondersitzung abschließend entscheiden.
Konkret sollen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis zum 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Neben Ärzt:innen sollen künftig befristet auch Apotheken, Zahn- und Tier:ärztinnen mitimpfen können. Ergänzt und verlängert werden sollen Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Corona-Beschränkungen.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur