Chaos durch neue Corona-Testverordnung in Saar-Apotheken: „schlimmste Befürchtungen bewahrheitet“

Die Apothekerkammer des Saarlandes übt Kritik an der neuen Corona-Testverordnung. Die "schlimmsten Befürchtungen" hätten sich bewahrheitet. Die Apotheker:innen sprechen von einer "nicht hinnehmbaren Belastung" Personals. Das ganze Statement dazu:
Die Apothekerkammer des Saarlandes übt Kritik an der neuen Corona-Testverordnung. Foto: picture alliance/dpa | Peter Kneffel
Die Apothekerkammer des Saarlandes übt Kritik an der neuen Corona-Testverordnung. Foto: picture alliance/dpa | Peter Kneffel

Seit dem gestrigen Donnerstag (30. Juni 2022) werden für die sogenannten Corona-Bürgertests in den Testzentren im Saarland drei Euro pro Testung fällig – für die meisten Personen. Eigentlich hätte die neue Regelung erst am heutigen Freitag greifen sollen, so hatte es Saar-Gesundheitsministers Markus Jung (SPD) am Dienstag angekündigt. Laut „SR“ sollen am Donnerstagmorgen einige Teststationen überrascht worden sein. Bürger:innen hätten deswegen dort (noch) nicht zahlen müssen.

Chaos durch neue Corona-Testverordnung in Saar-Apotheken

Chaos durch die neuen Regelungen hatte die Apothekerkammer des Saarlandes eigenen Angaben zufolge erwartet. Und so sei es am Donnerstag auch eingetreten. „Bereits wenige Stunden nach Inkrafttreten haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet“, geht aus einer Mitteilung der Kammer vom Donnerstagnachmittag hervor. Die Kritik: „Die neuen Regelungen mit verschärften Kontroll- und Nachweispflichten führen zu einer nicht hinnehmbaren Belastung des apothekerlichen Personals“.

Manfred Saar, Präsident der Apothekerkammer des Saarlandes, und Susanne Koch, Vorsitzende des Saarländischen Apothekervereins, bezeichneten die neue Corona-Testverordnung als „wahres Bürokratiemonster“. Weder den Apotheken noch den Patient:innen sei das Regelwerk „nachvollziehbar zu vermitteln“. Als „inakzeptabel“ wurde laut Mitteilung daher bezeichnet, „es den Apotheken zu überlassen, den Patient:innen eine Eigenbeteiligung in Höhe von drei Euro zu erklären“.

Lauterbach verteidigt Ende der kostenlosen Bürgertests

Kritik gab es auch an der Datenabfrage. Apotheken seien dazu gehalten, „einzelfallbezogen eine schriftliche Selbstauskunft der zu testenden Person einzufordern“. Aus dieser soll hervorgehen, warum sich die jeweilige Person testen lassen will. Das sei ein „nicht hinnehmbarer Eingriff in die Privatsphäre“. Laut Saar und Koch sind auch weitere „Kontroll- und Dokumentationsaufgaben“ nicht mehr „erklärbar“, in deren Rahmen etwa Berechtigte und Nichtberechtigte in Bezug auf Kosten beziehungsweise Kostenübernahme unterschieden werden sollen.

Hintergrund

Die neue Corona-Testverordnung unterscheidet zwischen einem Anspruch auf kostenlose Bürgertest und Bürgertests mit einer Eigenbeteiligung in Höhe von drei Euro. Anspruch auf die Kostenbefreiung haben nur bestimmte Personen.

Anspruch auf kostenlose Tests haben:

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben
  • Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist
  • Personen, die mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person im selben Haushalt leben
  • Personen, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden und in deren Haushalt Beschäftigte
  • Personen, die nicht erwerbsmäßig eine:n Pflegebedürftige:n in deren häuslicher Umgebung pflegen

Eine Eigenbeteiligung in Höhe von drei Euro wird fällig für:

  • Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden
  • Personen, die am selben Tag Kontakt zu einer Person ab 60 Jahren oder aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, haben werden
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben

Keine Kostenübernahme im Saarland

Den Vorschlag des Bundes, dass die Länder künftig die drei Euro Anteil für die Bürger:innen übernehmen, wollte das Saarland nicht umsetzen. „Schon jetzt tragen wir einen großen Teil der Kosten im Pandemie-Management“, hatte Gesundheitsminister Markus Jung erklärt. Zur Übernahme weiterer Kosten in diesem Bereich gebe es keinen Anlass. Im Saarland werde laut Jung weiterhin ein „breites Testangebot“ zur Verfügung stehen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Apothekerkammer des Saarlandes, 30.06.2022
– eigene Berichte