Corona-Testpflicht an weiterführenden Schulen im Saarland gilt nun
Testpflicht an weiterführenden Saar-Schulen
Seit dem heutigen Montag (19. April 2021) gilt an den Saar-Schulen eine Corona-Testpflicht. Wenn Schüler:innen an Präsenzunterricht teilnehmen wollen, müssen sie sich zweimal die Woche auf das Virus testen lassen. „Ziel der Tests in den Schulen ist es, Infektionen ohne Krankheitssymptome frühzeitig zu erkennen und die Übertragung von Infektionen zu verhindern“, teilte das Bildungsministerium in Saarbrücken mit. Die Testpflicht gilt in Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Berufsschulen.
Auch Selbsttests möglich
Seit Februar gab es bereits das Angebot von freiwilligen Antigen-Schnelltests in den Schulen. Von Montag an sollten diese Tests nun schrittweise auf Selbsttestungen umgestellt werden, hieß es. Die Schüler:innen könnten sich in den Schulen vor Ort selbst testen oder einen aktuellen negativen Test zum Beispiel aus einem Testzentrum oder einer Apotheke vorlegen. Die Testpflicht gilt auch für Lehrkräfte und alle weiteren Beschäftigen der Schulen.
Schüler:innen, die sich nicht testen oder testen lassen wollten, dürften die Schule nicht betreten. Die Schulpflicht bestehe aber weiter: Somit müsse von daheim aus gelernt werden. Die Schulen im Saarland sind weiterhin im Wechselbetrieb zwischen Präsenzunterricht und Lernen von zu Hause.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur