Diese Corona-Regeln gelten ab sofort im Saarland – Verordnung angepasst

Mit Stand vom heutigen Samstag gilt im Saarland eine angepasste Corona-Verordnung, die zwei neue Regelungen beziehungsweise Lockerungen vorsieht. Die Details dazu:
Das Saarland hat die Corona-Verordnung verlängert. Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
Das Saarland hat die Corona-Verordnung verlängert. Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Corona-Verordnung des Saarlandes um einen Monat verlängert

Der Ministerrat hat diese Woche beschlossen, die saarländische Corona-Verordnung um insgesamt einen Monat zu verlängern. Laut Gesundheitsministerium greift die verlängerte Verordnung ab dem heutigen Samstag (14. Januar 2023). Die damit einhergehenden Regelungen bleiben bis einschließlich dem 10. Februar gültig. In der neuen Verordnung gibt es laut Ministerium „kleinere inhaltliche und redaktionelle Anpassungen“.

Weiterhin Maskenpflicht im Saar-ÖPNV – bis 2. Februar

Insbesondere an Orten, wo viele Personen auf engstem Raum zusammenkommen, trägt nach Angaben des Gesundheitsministeriums eine „Mund-Nasen-Bedeckung nachweislich dazu bei, Infektionsketten zu vermeiden“. Daher habe sich der Ministerrat am Dienstag darauf verständigt, die Maskenpflicht im Saar-ÖPNV auch weiterhin aufrechtzuerhalten. Sie wird am 2. Februar abgeschafft: Saarland schafft Maskenpflicht in Bussen und Bahnen ab.

Zwei Änderungen ab heute

Seit Mitte Dezember gilt im Saarland für Infizierte keine Isolationspflicht mehr. Stattdessen muss außerhalb der eigenen Wohnung durchgehend eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Wer mittels PCR-Test, Selbsttest oder Schnelltest positiv getestet wurde, ist demnach zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet. In diesem Zusammenhang greift ab heute eine Änderung: „Kinder im Alter bis zu zehn Jahren können ab Inkrafttreten der Verordnung […] alternativ auch eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) tragen“, hieß es.

Zudem können ab heute positiv getestete Schüler:innen – parallel zu den bereits geltenden Regelungen im jeweiligen Schulbetrieb – an Abschlussprüfungen unter Einhaltung der Maskenpflicht teilnehmen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Pressestelle des saarländischen Gesundheitsministeriums, 10.01.2023
– eigener Bericht