Hans kündigt verstärkte 3G-Kontrollen in Saar-Gastro an
Mehr Corona-Kontrollen im Saarland
Im Saarland wird es in der Gastronomie verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der 3G-Regelungen für geimpfte, genesene und getestete Menschen geben. Das kündigte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am heutigen Mittwoch (3. November 2021) nach einer Kabinettssitzung an. Wer gegen die Regeln verstoße, müsse mit einer Verwarnung rechnen.
Ihn mache es „echt wütend“, wenn er auf Instagram Zuschriften erhalte, dass jemand in einem Restaurant nicht nach einem 3G-Nachweis gefragt worden sei. „Das ist die beste Chance, dass das alles nochmal kippt und wir am Schluss 2G haben„, sagte Hans. Bislang ist es hierzulande auch Ungeimpften erlaubt, mit einem negativen Test ohne Maske und Abstand Gastronomie, Kultur- und Sportstätten zu besuchen.
Hans droht Ungeimpften mit Einschränkungen
Der Saar-Ministerpräsident betonte, er habe immer klar gesagt, dass das Saarland-Modell ein langfristiges Steuerungsmodell sei. Dies bedeute, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe, müsse noch einmal mit Einschränkungen gerechnet werden. Diese würden dann aber „im Großen und Ganzen ungeimpfte Personen treffen.“
Zufriedenheit über Impfquote
Zufrieden zeigte sich Hans, dass die Impfquote bei den über 60-Jährigen im Saarland bei über 90 Prozent liege. Insgesamt haben im Land laut Robert Koch-Institut (RKI) knapp 76 Prozent der Menschen einen vollständigen Impfschutz. Auch sei in rund 120 von 140 Pflegeheimen bereits eine Drittimpfung angeboten worden, sagte der CDU-Politiker.
Nun gelte es, bei der Auffrischung nicht den Anschluss zu verlieren. Deshalb werde das Gesundheitsamt alle Bürger:innen über 70 anschreiben und auf die Möglichkeit einer Booster-Impfung hinweisen. Auch er selbst werde sich nach sechs Monaten eine Auffrischungsimpfung geben lassen, weil er dies nach Erfahrungen aus Israel für „absolut sinnvoll“ halte – nicht nur für Ältere. „Es braucht auch ein Signal an die unter 70-Jährigen“, so Hans.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigener Bericht