Kampf gegen gefälschte Impfzertifikate: Neue Kontroll-Möglichkeit für Saar-Apotheken

Um gegen gefälschte Impfzertifikate vorzugehen, gibt es für die Apotheken im Saarland ab sofort eine neue Kontroll-Möglichkeit. Das sind die Details dazu:
Für die Apotheken im Saarland gibt es eine neue Kontroll-Möglichkeit in Bezug auf Impfzertifikate. Foto: dpa-Bildfunk/Sven Hoppe
Für die Apotheken im Saarland gibt es eine neue Kontroll-Möglichkeit in Bezug auf Impfzertifikate. Foto: dpa-Bildfunk/Sven Hoppe

Vor etwa einer Woche hatte das Landespolizeipräsidium Saar mitgeteilt, dass gegen eine 32 Jahre Polizeikommissarin Ermittlungen laufen: Die Frau soll gefälschte Impfausweise verkauft haben. Demnach steht der Verdacht der Urkundenfälschung im Raum; die Saarbrücker Staatsanwaltschaft befasst sich mit dem Fall. Nicht immer ist es einfach, gefälschte Impfzertifikate zu erkennen. Für die Apotheken im Saarland gibt es jetzt zumindest eine neue Kontroll-Möglichkeit, wie der „SR“ berichtet.

Neue Kontroll-Möglichkeit für Saar-Apotheken

Im „SR“-Interview sagte Carsten Wohlfeil, Geschäftsführer der saarländischen Apothekerkammer: Ab sofort können Apotheker:innen die Chargennummer des auf den Zertifikaten eingetragenen Impfstoffs zurückverfolgen sowie verifizieren. Mit dieser Methode sollen gefälschte Impfzertifikate festgestellt werden. Zumindest in der Theorie klingt das einfach. In der Praxis besteht laut Wohlfeil eine Hürde.

Zunächst sei es so: Ist eine Fälschung als solche deutlich erkennbar, sollen die Apotheker:innen die Polizei kontaktieren, rät die Kammer. Bestehen hingegen lediglich Zweifel an der Echtheit, werde es „schwierig“, so Wohlfeil im „SR“-Interview. Denn Apotheken sind „der Verschwiegenheit verpflichtet“ – grundsätzlich auch gegenüber Betrüger:innen. In solchen Fälle müsse abgewogen werden, was überwiege: die „Gesundheit der anderen als geschütztes Rechtsgut“ oder das Berufsgeheimnis.

Abhilfe schaffen könne eine sogenannte Schweigepflichtentbindung, heißt es im Medienbericht. Mit dieser könnten die „Kund:innen“ der Apotheken die Apothekerin beziehungsweise den Apotheker von der Schweigepflicht entbinden. Das wiederum eröffne die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen, beispielsweise bei Ärzt:innen, die das jeweilige Dokument ausgestellt haben sollen.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– eigener Bericht