Kleine Änderungen an Corona-Verordnung: Das gilt ab Freitag im Saarland

Im Großen und Ganzen verlängert das Saarland seine Corona-Verordnung. Ab Freitag gelten jedoch leichte Änderungen.
Die Corona-Verordnung im Saarland wird verlängert. Foto: dpa-Bildfunk
Die Corona-Verordnung im Saarland wird verlängert. Foto: dpa-Bildfunk

Die seit knapp zwei Wochen im Saarland geltende Corona-Verordnung mit umfangreichen Lockerungen für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) wird verlängert. Sie trete mit kleinen redaktionellen Änderungen am Freitag (15. Oktober 2021) in Kraft und gelte bis zum 28. Oktober, teilte das Gesundheitsministerium in Saarbrücken mit. Neu aufgenommen worden seien beispielsweise Vereinfachungen bei den Testungen für Schüler:innen.

Das gilt ab Freitag

Bislang waren diese von allen Nachweispflichten etwa bei Zutrittskontrollen ausgenommen, sofern sie regelmäßig an schulischen Testungen teilnahmen. Eine entsprechende Bescheinigung der Schule war bisher eine Woche gültig. Mit den Anpassungen wurde die Gültigkeit des Nachweises der Teilnahme nun bis zum 22. Dezember verlängert. Zudem wurde festgehalten, dass für den Besuch einer Hochschulmensa künftig ein 3G-Nachweis zweimal pro Woche genügt.

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Massive Lockerungen seit Anfang des Monats

Sei dem 1. Oktober sind im Saarland praktisch alle Einschränkungen für geimpfte, genesene und getestete Menschen weggefallen. Volle Kinosäle, Tanzen in Clubs und Restaurantbesuche ohne Maske und ohne Abstand: All das ist seitdem wieder möglich. Auch am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen gibt es keine Maskenpflicht mehr, wenn alle einen 3G-Nachweis vorlegen. Zudem sind private Kontaktbeschränkungen aufgehoben, Quadratmetervorgaben für zugelassene Besucher:innen und Kund:innen entfallen. Und: Gästezahlen sind nicht mehr beschränkt.

Ab Ende Oktober: Keine Beschränkungen mehr im Freien

Weitere Erleichterungen sollen laut Saarbrücker Staatskanzlei ab dem 29. Oktober folgen. Dann gelten für Veranstaltungen an der freien Luft keine coronabedingten Beschränkungen mehr, auch muss dort die 3G-Regelung nicht mehr eingehalten werden. „Die jetzt geplanten Lockerungen haben vor allem Kinder und Familien im Blick“, erklärte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU). „Aufgrund der nach wie vor bestehenden Auflagen drohte St. Martin auch in diesem Jahr vielerorts wieder ins Wasser zu fallen.“ Mit den geplanten Anpassungen würden Hürden für Freiluftveranstaltungen aus dem Weg geschafft. „Damit stehen auch der Durchführung von Martinsumzügen oder Weihnachtsmärkten keine coronabedingten Hindernisse mehr im Weg.“

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums, 12.10.2021
– Mitteilung der saarländischen Staatskanzlei, 13.10.2021
– eigene Berichte