Kreis Neunkirchen kann lockern: Das sind die neuen Corona-Regeln ab Sonntag

Keine Ausgangsbeschränkungen, geöffnete Läden und wieder mehr Tests: Der Landkreis Neunkirchen kehrt am Sonntag zum Saarland-Modell zurück. Wir haben die neuen Regeln hier zusammengefasst:

Der Landkreis Neunkirchen ist der dritte Kommunalverband, der zu den Corona-Regeln des Saarland-Modells zurückkehrt. Auch am Freitag (14. Mai 2021) und damit am fünften Werktag in Folge lag die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Infektionen unter 100. Die Menschen in der Stadt Neunkirchen, in Ottweiler, Eppelborn, Illingen, Merchweiler, Schiffweiler und Spiesen-Elversberg dürfen sich daher ab Sonntag auf diese Lockerungen freuen:

Keine Ausgangssperre mehr

Die Ausgangsbeschränkungen gelten in den oben genannten Orten ab 00.00 Uhr am Sonntag nicht mehr.

Mehr Kontakte erlaubt

Im Kreis Neunkirchen dürfen ab Sonntag im Freien zehn Personen zusammenkommen, wenn sie alle einen negativen Corona-Test vorzeigen können. Ohne Test kann sich im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ein Haushalt mit einem weiteren treffen. Ein Haushalt aus dem familiären Bezugskreis darf auch dazukommen. Es können aber höchstens fünf Menschen gleichzeitig anwesend sein.

Was wieder öffnen darf

Terminshopping adé: Der Einzelhandel im Kreis Neunkirchen kann wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Kund:innen brauchen aber in allen Läden, die nicht Artikel des täglichen Bedarfs anbieten, einen negativen Corona-Test. Es ist maximal ein Kunde pro 15 Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt. Auch die Außengastronomie kann wieder Besucher:innen empfangen: Zehn Menschen dürfen mit negativem Test gleichzeitig an einem Tisch sitzen.

Betrieb von Tattoo-Studios wieder möglich

Im Saarland-Modell sind alle körpernahen Dienstleistungen erlaubt. Tattoo- und Piercingstudios können also auch in Neunkirchen und Umgebung wieder öffnen. Auch hier müssen Kund:innen einen negativen Corona-Test vorzeigen. Bei medizinischen oder therapeutischen Dienstleistungen entfällt die Testpflicht.

Lockerungen im Sport

Kontaktfreier Sport im Außenbereich ist ab Sonntag wieder möglich. Ein Test wird nicht benötigt. Wer innen zu zweit oder mit mehr Personen Sport machen will, braucht einen negativen Test.

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Kultur darf wieder Besucher:innen empfangen

Auch Kinos, Theater, Konzerthäuser und Gedenkstätten können wieder Besucher:innen empfangen. Sie brauchen einen negativen Corona-Test.

Welchen Test brauche ich?

Die Tests müssen den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts genügen. Sie dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. In manchen Betrieben können sich Besucher:innen auch vor Ort selbst unter Aufsicht testen. Kinder unter sechs Jahren brauchen keinen Test.

Verwendete Quellen:
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 12. Mai 2021
– eigene Berichte
– Foto: atreyu, Ottweiler Rathausplatz 03 2013-04-07, CC BY-SA 3.0