Lockerung bei Maskenpflicht im Saarland – Corona-Verordnung angepasst

Grundsätzlich hat die Saar-Landesregierung die bisher gültige Corona-Verordnung verlängert. Diese gilt jetzt bis Anfang Dezember. Hinsichtlich der Maskenpflicht wurde jedoch eine Lockerung getroffen.
Hinsichtlich der Maskenpflicht im Saarland gibt es Lockerungen. Foto: Christophe Gateau/dpa-Bildfunk
Hinsichtlich der Maskenpflicht im Saarland gibt es Lockerungen. Foto: Christophe Gateau/dpa-Bildfunk

Bis Anfang Dezember hat die Saar-Landesregierung die bisher gültige Corona-Verordnung verlängert. Das berichtet der „SR“. Eine Lockerung wurde dem Sender zufolge jedoch hinsichtlich der Maskenpflicht getroffen. Unberührt bleiben hingegen alle weitere Regelungen der bisherigen Verordnung.

Lockerung bei Maskenpflicht im Saarland

In Werkstätten für Menschen mit Behinderung sowie in Pflegeeinrichtungen an der Saar galt bisher eine strenge Maskenpflicht. Laut Saar-Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) sei die Lage jetzt „juristisch bewertet“ worden, zitiert ihn der SR“. Das Ergebnis: Die strengen Regeln wurden gelockert.

Pflegeheime

In Aufenthaltsräumen von Pflegeheimen kann die jeweilige Maske jetzt abgelegt werden. Die Voraussetzung: Weitere Vorsichtsmaßnahmen müssen eingehalten werden können.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Hingegen fällt an Arbeitsplätzen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weg.

Verwendete Quellen:
– eigener Bericht
– Saarländischer Rundfunk