Neue Corona-Verordnung im Saarland: Diese Regeln gelten ab sofort
Neue Corona-Verordnung im Saarland
Anfang der Woche hat sich die saarländische Landesregierung auf eine neue Corona-Verordnung geeinigt. Die entsprechenden Regelungen sind am heutigen Samstag (1. Oktober 2022) in Kraft getreten. Zunächst bis zum 28. Oktober gilt die neue Verordnung. „Bis dahin wird das Infektionsgeschehen intensiv verfolgt, um dann zu entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind“, so das Gesundheitsministerium. Was sich jetzt ändert:
Testpflicht in Saar-Gesundheitseinrichtungen
- In saarländischen Altenheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen müssen sich geimpfte oder genesene Mitarbeiter:innen jetzt nur noch einmal statt wie bislang zweimal in der Woche auf Corona testen lassen
- Ungeimpfte Beschäftigte (sofern sie kein Betretungsverbot haben) müssen dies dreimal je Woche tun
- Für Besucher:innen von Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt eine tägliche Testpflicht
Maskenpflicht im Saar-ÖPNV bleibt
- Wer im Saar-ÖPNV unterwegs ist, muss auch weiterhin eine medizinische Gesichtsmaske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen
Verschärfungen durch neues Bundesinfektionsschutzgesetz
Gegenüber der bisherigen Rechtslage gibt es auch Verschärfungen. Diese sind aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes erforderlich. Zu beachten ist ab heute:
- FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Praxen sowie Pflegeheimen (gilt auch für Bewohner:innen in Gemeinschaftsräumen)
- Maskenpflicht in Fernzügen (Kinder zwischen sechs und 13 Jahren können eine OP-Maske tragen)
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung besteht nach Angaben des Saar-Gesundheitsministeriums nicht:
- für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres
- für Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können
- für gehörlose und schwerhörige Menschen sowie deren Begleitpersonen und unmittelbare Kommunikationspartner:innen
- während Tätigkeiten, bei denen nach der Natur der Sache das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist
Status als „vollständig geimpft“ könnte sich bei vielen ändern
Ab dem heutigen Samstag könnten zudem viele Menschen ihren Status als „vollständig geimpft“ verlieren. Das sind die Details dazu: Neues Gesetz: Wer ab Samstag als vollständig geimpft gilt – und wer nicht mehr.
Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Deutsche Presse-Agentur
– Mitteilung des Saar-Gesundheitsministeriums