Neue Corona-Verordnung im Saarland: Diese Regeln gelten ab sofort

Die Saar-Landesregierung hat sich vor wenigen Tagen auf eine aktualisierte Corona-Verordnung geeinigt. Diese greift ab dem heutigen Samstag (1. Oktober 2022). Das Wichtigste zu den Regeln in der Übersicht:
Die aktuellen Corona-Regeln im Saarland findet ihr hier in der Übersicht. Foto: picture alliance/dpa | Marcus Brandt
Die aktuellen Corona-Regeln im Saarland findet ihr hier in der Übersicht. Foto: picture alliance/dpa | Marcus Brandt

Neue Corona-Verordnung im Saarland

Anfang der Woche hat sich die saarländische Landesregierung auf eine neue Corona-Verordnung geeinigt. Die entsprechenden Regelungen sind am heutigen Samstag (1. Oktober 2022) in Kraft getreten. Zunächst bis zum 28. Oktober gilt die neue Verordnung. „Bis dahin wird das Infektionsgeschehen intensiv verfolgt, um dann zu entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind“, so das Gesundheitsministerium. Was sich jetzt ändert:

Testpflicht in Saar-Gesundheitseinrichtungen

  • In saarländischen Altenheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen müssen sich geimpfte oder genesene Mitarbeiter:innen jetzt nur noch einmal statt wie bislang zweimal in der Woche auf Corona testen lassen
  • Ungeimpfte Beschäftigte (sofern sie kein Betretungsverbot haben) müssen dies dreimal je Woche tun
  • Für Besucher:innen von Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt eine tägliche Testpflicht

Maskenpflicht im Saar-ÖPNV bleibt

  • Wer im Saar-ÖPNV unterwegs ist, muss auch weiterhin eine medizinische Gesichtsmaske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen

Verschärfungen durch neues Bundesinfektionsschutzgesetz

Gegenüber der bisherigen Rechtslage gibt es auch Verschärfungen. Diese sind aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes erforderlich. Zu beachten ist ab heute:

  • FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Praxen sowie Pflegeheimen (gilt auch für Bewohner:innen in Gemeinschaftsräumen)
  • Maskenpflicht in Fernzügen (Kinder zwischen sechs und 13 Jahren können eine OP-Maske tragen)

Das neue Infektionsschutzgesetz in einer Grafik. Foto: Bundesgesundheitsministerium

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung besteht nach Angaben des Saar-Gesundheitsministeriums nicht:

  • für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres
  • für Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können
  • für gehörlose und schwerhörige Menschen sowie deren Begleitpersonen und unmittelbare Kommunikationspartner:innen
  • während Tätigkeiten, bei denen nach der Natur der Sache das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist

Status als „vollständig geimpft“ könnte sich bei vielen ändern

Ab dem heutigen Samstag könnten zudem viele Menschen ihren Status als „vollständig geimpft“ verlieren. Das sind die Details dazu: Neues Gesetz: Wer ab Samstag als vollständig geimpft gilt – und wer nicht mehr.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Deutsche Presse-Agentur
– Mitteilung des Saar-Gesundheitsministeriums