Maskenpflicht an Saar-Schulen fällt: Diese Regeln gelten bald
Trotz hoher Corona-Inzidenzen werden im Saarland nach dem 2. April die Corona-Regeln gelockert. Das hat auch Auswirkungen auf die Schulen im Bundesland.
Keine Maskenpflicht mehr an Schulen
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes fällt in den Bildungseinrichtungen. „Das freiwillige Tragen von Masken bleibt darüber hinaus selbstverständlich jederzeit möglich“, stellte das Bildungsministerium am Mittwoch (30. März 2022) klar.
Testpflicht bleibt
Die Testpflicht mit drei verpflichtenden Testungen pro Woche bleibt hingegen weiter bestehen. Fällt ein Test positiv aus, muss die jeweilige Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe sofort auch im Freien Maske tragen und ab dem folgenden Tag an acht aufeinanderfolgenden Schultagen Antigentests durchführen. Bestätigt sich der Test im Testzentrum nicht, kann die Person wieder zurück zur Schule und für alle enden die Maskenpflicht im Freien und die täglichen Testungen.
3G für schulfremde Menschen
Wenn Schulfremde an schulischen Veranstaltungen teilnehmen wollen oder sich nicht nur kurzfristig auf dem Schulgelände aufhalten wollen, gilt für sie weiterhin die 3G-Regelung. Das sei in der Schulverordnung geregelt, so das Ministerium.
Saarland erklärt sich nicht zum Hotspot
Hintergrund der Lockerungen ist das Auslaufen einer Übergangsfrist. Seit dem 20. März besteht eigentlich keine bundesrechtliche Grundlage mehr für viele Einschränkungen, wie zum Beispiel die Maskenpflicht an Schulen. Das Saarland verlängerte seine Verordnung allerdings bis zum 2. April. Der Landtag könnte das Bundesland zur Hotspot-Region erklären. Dann könnten einige verschärfte Maßnahmen auch über den 2. April hinaus gelten. Die Hotspot-Option zieht das Bundesland allerdings nicht.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Bildungsministeriums, 30.03.2022
– eigene Berichte