Neue Corona-Regeln im Saarland: Diese Lockerungen gibt es ab morgen
Nach den Bund-Länder-Beschlüssen vom Februar hat das Saarland vor etwa zwei Wochen erste Lockerungen der Corona-Maßnahmen in die entsprechende Verordnung aufgenommen. Seitdem dürfen sich unter anderem Geimpfte und Genesene wieder ohne Personenbeschränkungen treffen. Am morgigen Freitag (4. März 2022) werden die Corona-Regeln in einem zweiten Schritt weiter gelockert. Das ändert sich nach Angaben der Staatskanzlei:
Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen
Im Saarland können ab morgen wieder die Clubs und Diskotheken an den Start gehen: Nach längerer Corona-Zwangspause dürfen sie unter den Zugangsregeln von 2G-Plus erneut öffnen. Welche Clubs und Diskotheken Wiedereröffnungen feiern, gibt es an dieser Stelle zum Nachlesen.
Personenobergrenze für Großveranstaltungen erweitert
Ebenso ändert sich die Personenobergrenze für Großveranstaltungen im Saarland. Für Geimpfte und Genesene (2G) sind Events mit mehr als 2.000 Besucher:innen dann wieder erlaubt. In Innenräumen beläuft sich die maximale Anzahl an Gästen ab Freitag auf bis zu 6.000; draußen dürfen bis zu 25.000 Personen zusammenkommen.
2G- oder 2G-Plus-Bereiche werden zu 3G-Bereichen
Darüber hinaus können ab morgen alle Bereiche, in denen bisher die 2G- beziehungsweise 2G-Plus-Regelung galt, unter Einhaltung von 3G besucht werden. Dazu zählen unter anderem:
- Gastrobetriebe
- Friseursalons
- Schwimmbäder
- Saunen
- Museen
- Theater
- Fitnessstudios
- Konzerthäuser
- Kinos
- private und öffentliche Events bis 2.000 Besucher:innen
- Fahrschulen
- außerschulische Bildungsveranstaltungen
Ungeimpfte müssen bei Busreisen und in der Hotellerie alle 72 Stunden einen negativen Corona-Test erbringen.
Maskenpflicht im Freien nur noch bei Events
Ab Freitag gibt es zudem eine Neuerung bei der Maskenpflicht: Im Freien müssen entsprechende Mund-Nasen-Bedeckungen nur noch bei Events getragen werden. Bei Veranstaltungen und in Innenräumen entfällt die Maskenpflicht, wenn 2G-plus eingehalten werden. Aber: Der jeweilige Corona-Test darf dann nicht älter als sechs Stunden sein.
Eine weitere Änderung greift am Samstag (5. März 2022): Kinder und Jugendliche müssen im Sport- und Musikunterricht an Schulen keine Masken mehr tragen. Darüber hinaus können schulfremde Personen wieder das Schulgelände betreten, dabei gilt die 3G-Regelung.
Dritter Lockerungsschritt ab dem 20. März
Ab dem 20. März ist im Saarland der dritte Lockerungsschritt geplant. Details dazu stehen noch nicht fest.
Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Mitteilung der Staatskanzlei Saar
– Deutsche Presse-Agentur