Neue Corona-Regelungen im Saarland: Diese Regeln gelten ab heute

Ab dem heutigen Dienstag (6. April 2021) startet das sogenannte Saarland-Modell, das zahlreiche Lockerungen der Corona-Vorschriften vorsieht. Wir haben die wichtigsten Neuregelungen in einer kompakten Übersicht für euch zusammengefasst.
Ab dem heutigen Dienstag (6. April 2021) greift hierzulande das Saarland-Modell. Foto: Arne Dedert/dpa-Bildfunk
Ab dem heutigen Dienstag (6. April 2021) greift hierzulande das Saarland-Modell. Foto: Arne Dedert/dpa-Bildfunk
Ab dem heutigen Dienstag (6. April 2021) greift hierzulande das Saarland-Modell. Foto: Arne Dedert/dpa-Bildfunk
Ab dem heutigen Dienstag (6. April 2021) greift hierzulande das Saarland-Modell. Foto: Arne Dedert/dpa-Bildfunk

Das Saarland-Modell bringt neue Corona-Regelungen im Saarland

Am Dienstag (6. April 2021) startet das sogenannte Saarland-Modell, das zahlreiche Lockerungen der Corona-Regelungen vorsieht. „Mehr impfen, mehr testen, mehr Achtsamkeit, mehr Möglichkeiten: Das ist die Formel, mit der wir als Saarland in der Bekämpfung der Corona-Pandemie neue Wege gehen wollen“, erklärte Ministerpräsident Tobias Hans das Vorgehen.

Die neuen Öffnungsschritte im Saarland

Ab dem 6. April werden die folgenden Öffnungsschritte im Saarland vollzogen, die unter den Voraussetzungen eines negativen Schnelltests sowie der Einhaltung von Maßnahmen zur Hygiene und Kontaktnachverfolgung stehen:

Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Außenbereich

Erlaubt sind maximal 10 Personen, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können. Veranstaltungen sind mit Kontaktnachverfolgung und nach vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Ortspolizeibehörde gestattet.

Öffnung der Außengastronomie

Die Außengastronomie darf mit Kontaktnachverfolgung und vorheriger Terminbuchung öffnen. Im Rahmen der aktuellen Kontaktbeschränkungen geht das auch ohne Test. Darüber hinaus sind maximal 10 Personen pro Tisch erlaubt, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können.

Regelungen für Sport

Kontaktsport ist im Außenbereich (z.B. Fußball) und kontaktfrei im Innenbereich (z.B. Tennis in der Halle oder Training im Fitnessstudio) mit negativem Test möglich.

Theater, Konzerthäuser, Opernhäuser und Kinos

Auch Kinos, Theater und ähnliche Einrichtungen dürfen mit Kontaktnachverfolgung und negativem Test öffnen.

Rückkehr zum Präsenzunterricht an weiterführenden Schulen

Neben der geplanten Öffnung von Freizeiteinrichtungen und mehr sollen Schüler:innen an weiterführenden Schulen in den Präsenzunterricht zurückkehren. An den Schulen gilt ab dem 19. April eine Testpflicht. Zweimal wöchentlich müssen sich die Schüler:innen dann testen lassen. Wer das nicht tut, soll weiter ein Lernangebot für zu Hause bekommen.

Diese Tests sind gültig

Die vorgelegten Tests müssen die Anforderungen des RKI erfüllen. Zudem dürfen sie nicht älter als 24 Stunden sein. Das Ergebnis ist durch die durchführende Stelle wie etwa Testzentren, Schulen, Apotheken, Ärzte, Betriebe und Behörden zu bescheinigen. Alternativ können Selbsttests unter Aufsicht auch vor Ort durchgeführt werden. Kinder unter 6 Jahren müssen sich nicht testen lassen.

Drei-Stufen-Plan im Saarland

Der saarländische Ministerrat hat für das Saarland-Modell einen Drei-Stufen-Plan beschlossen, in den das aktuelle Infektionsgeschehen und die Krankenhausversorgung einbezogen werden sollen:

Stufe 1 (grün): stabiles Infektionsgeschehen (Inzidenz unter 100)

Die Öffnungen gelten uneingeschränkt und sind lediglich an die Vorlage eines negativen Tests sowie Maßnahmen zu Hygiene und Kontaktnachverfolgung gebunden.

Stufe 2 (gelb): gesteigertes Infektionsgeschehen

Bei einer Inzidenz von über 100 für drei Tage wird die Testpflicht auf alle geöffneten Bereiche ausgeweitet (Einzelhandel, alle körpernahen Dienstleistungen, etc.). Ausnahmen davon wird es lediglich für Bedarfe der Grundversorgung geben, wie Lebensmittel oder Bankdienstleistungen oder medizinische Behandlungen.

Stufe 3 (rot): drohende Überlastung des Gesundheitswesens

Rücknahme aller Öffnungsschritte und konsequenter Lockdown. Genaue Richtlinien oder Kennzahlen, wann das Gesundheitswesen zu überlasten droht, hat die saarländische Landesregierung bislang allerdings noch nicht veröffentlicht.

Verwendete Quellen:
– Informationen der Staatskanzlei des Saarlandes