Neues Gesetz: Wer seit Samstag als vollständig geimpft gilt – und wer nicht mehr

Viele gegen das Coronavirus geimpfte Menschen haben am 1. Oktober ihren Status als "vollständig geimpft" verloren. Wer betroffen ist und was jetzt gilt:
Seit Samstag gilt das neue Infektionsschutzgesetz. Foto: Christian Modla/dpa-Bildfunk
Seit Samstag gilt das neue Infektionsschutzgesetz. Foto: Christian Modla/dpa-Bildfunk

Am Samstag (1. Oktober 2022) ist in Deutschland das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Neben neuen Regeln im Umgang mit dem Coronavirus standen auch Veränderungen beim Impfstatus an.

Wer seit 1. Oktober als „vollständig geimpft“ gilt

So verlieren wohl Millionen Menschen jetzt ihren Status als „vollständig geimpft“. Nun reicht es nämlich nicht mehr, lediglich zwei Spritzen bekommen zu haben. Wer als „vollständig geimpft“ gelten möchte, muss eines der Kriterien erfüllen:

  • drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten erfolgt sein),
  • zwei Einzelimpfungen:
    • plus positiver Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
    • plus mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
    • plus mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein

Was bis zum 30. September gilt

Bis zum 30. September lag ein vollständiger Impfschutz vor:

  • nach drei Einzelimpfungen,
  • nach zwei Einzelimpfungen,
  • nach einer Einzelimpfung:
    • plus positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
    • plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen Corona-Infektion vor der ersten Impfung ODER
    • plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen Corona-Infektion nach der ersten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein

Diese Fake-News verbreitet sich in sozialen Netzwerken

In den sozialen Netzwerken verbreitet sich laut dem Recherche-Netzwerk „Correctiv“ die Meldung, Menschen müssten sich alle drei Monate impfen lassen, um als „vollständig geimpft“ zu gelten. Diese Behauptung ist falsch. Dreifach Geimpfte, bei denen die letzte Impfung mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgt ist, gelten laut dem neuen Infektionsschutzgesetz immer noch als vollständig geimpft.

Für wen der Booster empfohlen wird

Die Ständige Impfkommission empfiehlt den Booster allen grundimmunisierten Personen ab zwölf Jahren. Der Abstand zwischen Grundimmunisisierung und Auffrischungsimpfung sollte mindestens sechs Monate betragen.

Für wen der zweite Booster empfohlen wird

Die zweite Auffrischungsimpfung sollte frühestens sechs Monate nach der ersten durchgeführt werden. Für diese Personengruppen wird auch schon der zweite Booster empfohlen:

  • Personen im Alter von 60 bis 69 Jahren
  • Personen im Alter ab fünf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere Verläufe infolge einer Grunderkrankung

Neuer, angepasster Impfstoff im Saarland ab Dienstag

Das Saarland verimpft seit Dienstag das neue Vakzin von BionTech/Pfizer. Es ist auf die BA.4/BA.5-Subvariante angepasst. BA.5 ist derzeit in Deutschland vorherrschend.

Impfquote im Saarland: 69,1 Prozent

Im Saarland haben laut Robert-Koch-Institut bislang rund 680.000 Menschen mindestens drei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten. Mit einer Quote von 69,1 Prozent liegt das Bundesland damit im Deutschland-Vergleich auf Platz zwei hinter Schleswig-Holstein. 809.000 Saarländer:innen haben bisher zwei Impfungen hinter sich (82,2 Prozent).

Verwendete Quellen:
– Bundesgesundheitsministerium
– Correctiv
– Robert-Koch-Institut
– eigener Bericht