„Null-G“-Regel bei Sport-Events im Saarland, nicht aber bei Kulturveranstaltungen: So kommt’s zustande
Ab dem heutigen Freitag (29. Oktober 2021) lockert das Saarland weiter. Der Saar-Ministerrat hatte zu Beginn der Woche mit einer neuen Corona-Verordnung den Weg dafür freigemacht. Erleichterungen gibt es etwa für bestimmte Veranstaltungen im Freien. Martinsumzüge sowie Sport-Events können demnach ab sofort ohne die bisherigen Beschränkungen stattfinden. In diesen Fällen gilt die 3G-Regelung (geimpft, getestet, genesen) nicht mehr.
Dann gibt es aber noch Kulturereignisse wie Konzerte im Freien. Bei diesen bleiben die bisherigen Beschränkungen vorerst weiterhin gültig. Der Wortlaut des Saar-Gesundheitsministeriums in diesem Kontext: „Für kulturelle Veranstaltungen wie beispielsweise Konzerte im Außenbereich bleiben die bisherigen Regelungen vorerst bestehen“. Doch woher kommt dieser Unterschied?
Auf „Bild“-Anfrage teilte das Gesundheitsministerium mit: Das derzeitige Covid-19-Maßnahmengesetz lasse „für kulturelle Veranstaltungen derzeit keine vergleichbaren Lockerungen bei der Kontaktnachverfolgung wie für den Sportbetrieb zu.“ Aus diesem Grund seien der Landesregierung sowie dem Ministerium „die Hände gebunden“. Laut Medienbericht plane die Landesregierung nun, „zeitnah“ eine Lösung zu finden. Im Rahmen eines „parlamentarischen Verfahrens“ soll bei solch einer Lösung dann „rechtssicher die Kontaktnachverfolgung für alle Veranstaltungen im Außenbereich“ fallen, so der Plan.
Verwendete Quellen:
– Bild Saarland
– eigener Bericht