Saarland lockert heute Corona-Regeln: 3G entfällt für Freiluft-Events

Ab dem heutigen Freitag (29. Oktober 2021) gilt im Saarland eine neue Corona-Verordnung. Diese ermöglicht weitere Lockerungen. So können hierzulande etwa Weihnachtsmärkte ohne die sogenannte 3G-Regel stattfinden. Das ändert sich ab heute:
Das Saarland lockert ab heute weiter. Foto: BeckerBredel
Das Saarland lockert ab heute weiter. Foto: BeckerBredel

Saarland macht sich noch lockerer

Zu Beginn der Woche hatte der saarländische Ministerrat eine neue Corona-Verordnung für das Saarland auf den Weg gebracht. Am heutigen Freitag (29. Oktober 2021) tritt diese bereits in Kraft. Vorerst gelten die Regelungen bis zum 11. November 2021. Was sich ab jetzt ändert:

Erleichterungen für Events im Freien

Von diesem Freitag an entfallen im Saarland für bestimmte Veranstaltungen im Freien, beispielsweise Martinsumzüge sowie Sportereignisse, die bisherigen Corona-Beschränkungen. Nach Angaben des saarländischen Gesundheitsministeriums fällt die 3G-Regel, die lediglich Geimpfte, Genesene und Getestete akzeptiert, dort nun weg. Das gilt für alle öffentlichen wie auch privaten Veranstaltungen im Außenbereich.

Für bestimmte Events in Außenbereichen entfällt ab heute zudem die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung. „Umzüge unter freiem Himmel wie beispielsweise die bevorstehenden Martinsumzüge können dadurch stattfinden“, hieß es am Dienstag seitens des Ministeriums. Ebenso für Sportveranstaltungen greift die Pflicht der Kontaktnachverfolgung nicht mehr.

Dagegen bleiben die bisherigen Beschränkungen im Falle von Kulturereignisse wie Konzerten im Freien vorerst weiterhin gültig. „Die generelle Abstandsempfehlung besteht weiterhin“, teilte das Ministerium zudem mit. Aber: „Für Veranstaltungen im Außenbereich gilt keine Maskenpflicht„.

Erleichterungen für Kita-Kinder

Ab dem heutigen Freitag gibt es darüber hinaus Regeländerungen für Kita-Kinder. Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht eingeschult sind, werden „von der Testnachweisverpflichtung ausgenommen„. Zumindest, sofern sie „freiwillig regelmäßig in der Kita getestet werden“. Die Einrichtungen würden eine Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme ausstellen.

Verwendete Quellen:
– eigener Bericht
– Mitteilung des Saar-Gesundheitsministeriums, 26.10.2021