Schüler im Saarland müssen wieder Masken im Unterricht tragen

In weniger als zwei Wochen starten die Schulen im Saarland ins neue Jahr. Dann gibt es besondere Regeln zu beachten.
Die Maskenpflicht gilt in den ersten beiden Wochen. Foto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk
Die Maskenpflicht gilt in den ersten beiden Wochen. Foto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk

Das saarländische Bildungsministerium hat am heutigen Donnerstag (19. August 2021) die Corona-Regeln für den Start in das neue Schuljahr veröffentlicht. Das sind die zentralen Punkte:

Maskenpflicht in den ersten beiden Wochen

In den ersten beiden Schulwochen müssen alle Personen wieder einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen – auch im Unterrichts- und Betreuungsbetrieb. Im Freien, also auch auf dem Schulhof, gibt es diese Pflicht nicht. Ansonsten gelten laut Ministerium weiterhin die Regelungen des Musterhygieneplans.

Am ersten Schultag

Alle Schüler:innen und Beschäftigten sollen sich unmittelbar vor dem ersten Schultag beziehungsweise am Morgen auf das Coronavirus testen lassen und eine entsprechende schriftliche Selbsterklärung vorlegen. Das Bildungsministerium hatte vor den Ferien veranlasst, dass alle zwei Antigen-Schnelltests-Kits bekommen. Alternativ kann auch ein Zertifikat einer Teststelle oder eines Testzentrums vorgelegt werden, das bei Schulbeginn nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Das gilt bei der Einschulung

Für Einschulungsveranstaltungen gilt: Alle Personen, die sie besuchen wollen, müssen nachweisen, dass sie nicht mit Sars-CoV-2 infiziert sind. Das geht entweder über einen höchstens 24 Stunden alten Test oder den Nachweis über eine Impfung beziehungsweise Genesung. Die Schule kann bei Bedarf den teilnehmenden Personen, die keine Testzertifikate mitbringen, Tests für die Selbstdurchführung vor Ort zur Verfügung stellen. Erziehungsberechtigte insbesondere der Schulneulinge in Grundschulen und Förderschulen können in dem Fall ihre Kinder testen.

Erleichterungen für Schüler:innen

Erleichterungen gib es für Schüler:innen, die regelmäßig an den Testungen in der Schule teilnehmen. Sie brauchen künftig keinen Extra-Nachweis mehr, wenn sie außerhalb der Schule Zutritt zu Einrichtungen wie Restaurants oder Kinos erhalten möchten. Die Schulen stellen entsprechende Nachweise aus.

Mehr Infos beim Ministerium

Eltern beziehungsweise Erziehungsberichte werden über die geltenden Regelungen gesondert informiert. Antworten auf Fragen hat das Bildungsministerium hier zusammengestellt.

Ziel: Möglichst wenige Infektionen und Quarantäne-Anordnungen

„Unser Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern einen guten Start in das neue Schuljahr zu ermöglichen. Alle sollen mit einem guten Gefühl ankommen können“, so Bildungsstaatssekretär Jan Benedyczuk (SPD). Der Eintrag von Corona-Infektionen in die Schulen – etwa aus Urlauben – und damit einhergehende Quarantäne-Anordnungen gleich zu Beginn des Schuljahres sollen möglichst gering gehalten werden.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des saarländischen Bildungsministeriums, 19.08.2021