Tobias Hans: Schärfere Corona-Beschränkungen „praktisch ausgeschlossen“
Tobias Hans hält Verlängerung der Maskenpflichten und Zutrittsbeschränkungen für „praktisch ausgeschlossen“
Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sieht nach den Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes kaum eine Möglichkeit, die Maskenpflichten in Schulen und im Einzelhandel sowie die Zutrittsbeschränkungen nach 2G und 3G im Saarland über den 2. April 2022 zu verlängern. Laut Hans setze das Infektionsschutzgesetz dafür zu enge rechtliche Grenzen. Nach der neuen Rechtsgrundlage können weitergehende Corona-Beschränkungen nur noch dann erlassen werden, wenn die Landesparlamente (im Saarland also der Landtag) das Land oder Teile des Landes zum Hotspot erklären.
Hans wünscht sich Nachbesserung bei Infektionsschutzgesetz
Und eben das sei laut Hans mittlerweile fast nicht möglich. Gegenüber der „Saarbrücker Zeitung“ erklärte Hans: „Da wird es kaum Spielraum geben für den Landtag“. Denn laut Hans greife die Hotspot-Regelung derzeit nur, wenn eine gefährliche Virusvariante auftrete. „Eine Hotspot-Regelung ist so praktisch ausgeschlossen“, so Hans, der sich deshalb eine Nachschärfung des Infektionsschutzgesetzes wünscht.
Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen fallen im Saarland wohl ab 3. April 2022
Derzeit hat das Saarland für die Aufrechterhaltung der Corona-Beschränkungen noch eine Übergangsregelung des Infektionsschutzgesetzes genutzt. Diese läuft aber zum 2. April 2022 aus. Ab dem 3. April 2022 werden im Saarland dann nach jetzigem Stand die Maskenpflicht in den Schulen und im Einzelhandel sowie die Zutrittsbeschränkungen fallen. Diese können nur dann verlängert werden, wenn der saarländische Landtag das Saarland oder einzelne Landkreise zum Hotspot erklärt.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach appelliert an Länder zur Umsetzung der Hotspot-Regelung
Grundlegend anders als Hans beurteilt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Hotspot-Regelung des Infektionsschutzgesetzes. Laut Ansicht von Lauterbach sei es nicht mehr möglich, dass der Bund Regeln für ganz Deutschland mache, da eben nicht in jeder Region eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe. Dort, wo Krankenhäuser überlastet seien oder eine kritische Lage bestehe, könnten die Landesparlamente über die Hotspot-Regelung sehr wohl härtere Maßnahmen ergreifen. Aber eben nur dann, wenn die Lage in der Region auch kritisch sei. Lauerbach appellierte am Donnerstag (24. März 2022) an die Länder, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen: „Lauterbach appelliert an Länder, weitere Corona-Maßnahmen zu ergreifen“.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Bericht der „Saarbrücker Zeitung“